Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen: Bolzplätze schützen!

Zum Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November fordert die Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg, die Bolzplätze im Land zu schützen. Frei zugängliche, öffentliche Ballspielplätze wie Streetball-, Basketball- und Kickplätze müssten erhalten bleiben und gefördert werden, teilte der Verein am Donnerstag in Mannheim mit. Kinder und Jugendliche hätten das Recht auf Spiel und Erholung.

Die Bolzplätze würden von der direkten Nachbarschaft immer weniger toleriert. Daher gebe es immer mehr Probleme mit bestehenden Plätzen und neue Plätze könnten kaum mehr gebaut werden. Wohnungsnahe Freiflächen für Spiel und Erholung würden verschwinden. Beschwere sich die Anwohnerschaft über zu viel Lärm, könnten aufgrund der aktuellen Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten drastisch reduziert oder die Anlage geschlossen werden.

Werde ein Bolzplatz saniert, entfalle der Bestandsschutz, wenn er baurechtlich nicht gesichert sei. In der Praxis würden Bolzplätze deshalb häufig in ihrem aktuellen Zustand belassen und damit immer schlechter. Um dem Bedarf an Wohnraum nachzukommen, verdichteten die Gemeinden bestehende Wohngebiete: Freiflächen, die bisher für Sport und Spiel genutzt wurden, würden dadurch bebaut. In Neubaugebieten würden kaum noch Bolzplätze eingeplant.

Auf dem Bolzplatz sei selbstbestimmtes Spielen und Sporttreiben möglich. Dort entstehe Freundschaft, werde ein tolerantes Miteinander mit unterschiedlichen Altersklassen, Kulturen und Weltanschauungen gelebt. „Wenn mehr Spiel- und Bewegungsflächen wohnungsnah verfügbar und gut erreichbar sind, werden diese auch genutzt.“

Der Verein spricht sich gegen Lärmschutzwände aus, nicht nur wegen der hohen Kosten. „Darunter leiden die Einsehbarkeit und die soziale Kontrolle. Kinder und Jugendliche gehören nach unserem Verständnis in die Mitte unserer Gesellschaft.“ Deshalb die Forderung: „Die Kommunen brauchen vom Land Baden-Württemberg eine Handreichung in Sachen Immissionsschutzgesetz, die den Vorrang des Kindeswohls berücksichtigt.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg ist ein Netzwerk von kommunalen Kinderbüros und Kinderbeauftragten sowie von Verbänden, Vereinen und Initiativen. (2903/13.11.2025)

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