Land NRW startet neues Rückmeldeverfahren für Corona-Soforthilfen

Die NRW-Landesregierung hat am Dienstag das neue Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der im Rahmen der Corona-Pandemie ausgezahlten NRW-Soforthilfe 2020 gestartet. Das Verfahren betrifft nur jene Empfänger, deren Förderverfahren bisher nicht vollständig abgeschlossen ist, wie das NRW-Wirtschaftsministerium in Düsseldorf mitteilte. Die Empfänger werden per E-Mail aufgefordert, ihre Rückmeldung abzugeben.

Die NRW-Soforthilfe 2020 war mit insgesamt rund 430.000 Empfängern sowie ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von mehr als 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen in NRW. Die Landesregierung hatte Solo-Selbstständige, Angehörige der freien Berufe sowie Unternehmen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz unterstützt und Liquiditätsengpässe mit einem Zuschuss für laufende Betriebskosten für drei Monate überbrückt.

Das neu aufgelegte Rückmeldeverfahren resultiert aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom März 2023, in dem das Gericht das damalige Rückmeldeverfahren bezüglich der NRW-Soforthilfe 2020 für rechtswidrig befunden hatte. Zugleich stellte das Gericht aber klar, dass das Land berechtigt ist, die Höhe der NRW-Soforthilfe 2020 in Form von neu zu erlassenden Schlussbescheiden festzusetzen und nicht zweckentsprechend verwendete Mittel zurückzufordern. Bei den als NRW-Soforthilfe 2020 gezahlten sogenannten Billigkeitsleistungen handelt es sich um öffentliche Gelder, die im Nachhinein präzise abgerechnet werden müssen.

Das Wirtschaftsministerium hat das neue Rückmeldeverfahren mit den fünf Bezirksregierungen konzipiert. Angeschrieben werden diejenigen Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020, die bisher noch keine Rückmeldung abgegeben haben oder die ihren Liquiditätsengpass über das alte Rückmeldeverfahren zwar angegeben haben, aber keinen Schlussbescheid erhalten haben. Adressaten sind auch alle jene Empfänger, die zu viel erhaltene Soforthilfe noch nicht vollständig zurückgezahlt haben.

Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025. Nach der Rückmeldung werden die Schlussbescheide erstellt. Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des Schlussbescheids zurückgezahlt werden. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen.