Land bleibt zuständig für Bauunterhalt von Kirchen und Klöstern

In Rheinland-Pfalz gibt es noch immer eine ganze Reihe kirchlicher Gebäude, zu deren Instandhaltung das Land aus historischen Gründen vertraglich verpflichtet ist. Eine aktuelle Liste des Mainzer Finanzministeriums umfasst 19 sogenannte Patronatsbauten, die alle in der Nordwesthälfte des Landes liegen. Im Jahr 2023 waren über 1,7 Millionen Euro in den Unterhalt dieser Gebäude geflossen, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht.

Zu den Patronatsbauten zählt unter anderem die Konstantinbasilika in Trier, die sich weiterhin im Eigentum des Landes befindet, aber im 19. Jahrhundert „auf ewige Zeiten“ zur Nutzung an die evangelische Kirche übergeben worden war. Im Fall der Koblenzer Florinskirche teilen sich Land und Kirche Eigentumsrechte und Unterhaltspflichten. Die absolute Mehrzahl der Patronatsbauten befindet sich im Rhein-Lahn- und im Westerwaldkreis. So ist das Land beispielsweise für den Unterhalt des Klosters Arnstein an der Lahn und der Abtei Marienstatt bei Hachenburg verantwortlich.

Der Patronatsverpflichtung stehen nach Angaben des Landes keine zusätzlichen Einnahmen für die Landeskasse gegenüber. Ob die vom Staat unterhaltenen Kirchengebäude und Pfarrhäuser davon betroffen wären, falls sich Staat und Kirchen auf eine Ablösung der Staatsleistungen einigen, sei noch völlig offen.