Mehr als 6.000 Amateurmusikvereine in Baden-Württemberg haben für das laufende Jahr einen Landeszuschuss für ihre GEMA-Gebühren beantragt. Mitglieder des Landesmusikverbands können für ihre Vereine bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen GEMA-Kosten erstattet bekommen, wie das Kunstministerium in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion schreibt. Eine generelle Befreiung von den Gebühren sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die GEMA verwaltet die Nutzungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke.
Förderfähig sind den Angaben zufolge musikalische Veranstaltungen wie Konzerte, Ständchen oder Festumzüge. Ausgeschlossen sind dagegen gesellige Veranstaltungen mit einem wirtschaftlichen Zweck. Das Ministerium bewertet das Verfahren als unbürokratisch. Überlegungen, Pauschalen einzuführen, seien verworfen worden. Solche Pauschalen würden die Vereine finanziell eher schlechter stellen, betont das Ministerium. (3108/02.12.2025)