Länder wollen Organspende-Zahlen durch neue Regeln steigern

Tausende Patienten warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Zugleich gibt es nur wenige Spender. Um dem zu begegnen, machen die Bundesländer nun Druck bei der möglichen Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung.

Damit mehr schwerkranke Menschen in Deutschland ein Spenderorgan bekommen, setzen sich die Bundesländer für neue Regeln ein. Laut einem am Freitag vom Bundesrat auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf würde künftig jeder als Organspender gelten, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Dieser Widerspruch könnte in dem in diesem Jahr gestarteten Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Arte und Weise festgehalten werden. Einer Begründung bedürfte es nicht.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf, der auf eine gemeinsame Initiative von acht Ländern zurückgeht, beim Bundestag eingebracht. Dort hatten Ende Juni Abgeordnete verschiedener Fraktionen ebenfalls eine gemeinsame Initiative für eine Gesetzesänderung vorgestellt, die auch eine sogenannte Widerspruchslösung anstrebt. Derzeit ist in Deutschland eine ausdrückliche Zustimmung zu Lebzeiten nötig, um nach dem Tod Organspender zu werden.

Kritiker einer Neuregelung geben zu bedenken, dass ein Stillschweigen nicht als Zustimmung zur Organspende gewertet werden dürfe. Eine Organspende müsse freiwillig bleiben. Befürworter argumentieren hingegen, dass es weiterhin möglich sei, sich gegen eine Organspende zu entscheiden. Zuletzt war 2020 ein Vorstoß für eine Widerspruchsregelung im Bundestag gescheitert.

Deutschland liegt bei der Zahl der Organspenden international auf einem hinteren Platz. Die Zahl der Spenderinnen und Spender stagniert seit Jahren. 2023 standen 8.385 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Organ. Gespendet wurden 2.877 Organe von 965 Menschen.