Länder regeln Vergabeverfahren für Bezahlkarte für Asylbewerber

Insgesamt 14 von 16 Bundesländern haben sich auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte für Asylsuchende verständigt. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen einen Teil der Leistungen künftig als Guthaben auf dieser Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten können, wie die hessische Staatskanzlei am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern würden bei der Vergabe eigene Wege gehen, wollten aber auch eine Bezahlkarte einführen.

Der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD), begrüßte die Einigung. Mit der Bezahlkarte würden Bargeldauszahlungen an Asylbewerber weitgehend entbehrlich, zugleich werde der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimiert. Die bereitgestellten finanziellen Mittel sollten den Lebensunterhalt sichern, „sie dienen – bei allem Verständnis – nicht der Finanzierung der Familien im Heimatland“, betonte Weil. „Gleichzeitig wollen wir den Menschen mit Bleibeperspektive die Aufnahme einer regulären Arbeit erleichtern, sie sollen möglichst rasch aus dem Transferleistungsbezug herauskommen.“

Den Angaben zufolge ist eine guthabenbasierte Bezahlkarte mit Debit-Funktion, aber ohne Kontobindung, geplant. In welcher Höhe Leistungen dann noch in Bargeld ausgezahlt werden, soll jedes Land selbst entscheiden können. Auch mögliche Zusatzfunktionen der Karte seien Ländersache. Außerdem soll die Nutzung der Karte in den einzelnen Ländern regional eingeschränkt werden können. Auch der Ausschluss ganzer Branchen sei möglich. Nicht vorgesehen seien ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland. Die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte sollen in allen Ländern gleich sein.

Angestrebt sei, das Vergabeverfahren zur Ermittlung eines Dienstleisters für die Bezahlkarte im Sommer dieses Jahres abzuschließen. Der Bund habe sich bereit erklärt, „alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen“, teilte die hessische Staatskanzlei mit.