Opfer von häuslicher Gewalt sollen nach dem Willen der Länder besser geschützt werden. Der Bundesrat brachte dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg. Ziel sei es, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchzusetzen. Über die Initiative müsste der Bundestag entscheiden, eine Frist dafür gibt es nicht.
Der Entwurf sieht vor, Täter bei schweren Verstößen gegen Schutzanordnungen härter zu bestrafen. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sollen in diesen Fällen möglich werden. Auch solle – ähnlich wie beim Stalking – Untersuchungshaft angeordnet werden können.
Häusliche Gewalt: Familiengerichte sollen Polizei frühzeitig informieren
Zudem sollen Familiengerichte laut dem Entwurf die Polizei bereits informieren, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung eingeht. Ziel sei ein schnelleres Eingreifen bei drohender Gefahr. Auch der Opferschutz sollte aus Sicht der Länder gestärkt werden: Betroffene würden leichter Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Pläne der Bundesregierung für die Einführung einer elektronischen Fußfessel reichten allein nicht aus, sagte Nordrhein-Westfalens Vize-Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne). Wenn Tätern Haft drohe, dann steige ihre Bereitschaft, eine Fußfessel zu tragen. Das Gerät soll dazu beitragen, dass Opfer gewarnt werden, wenn ihre Peiniger einen festgelegten Mindestabstand unterschreiten. Auch die Polizei könnte dann automatisch alarmiert werden.
Häusliche Gewalt in Deutschland erreicht alarmierende Höchststände
Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt erreiche von Jahr zu Jahr neue besorgniserregende Höchststände, sagte Neubaur. Betroffen seien vor allem Frauen. Es gehe darum, Gewaltspiralen zu durchbrechen und zu verhindern. Physische Gewalt gegen Frauen und Mädchen sei in Deutschland allgegenwärtig. Häusliche Gewalt sei keine Privatsache, sondern eine schwere Straftat – und ihre Bekämpfung ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.
