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Kultusministerium will nach Kruzifix-Urteil Konsequenzen prüfen

Ein staatliches Gymnasium in Bayern hätte ein Kruzifix auf Wunsch zweier Schülerinnen abnehmen müssen, urteilte ein Gericht am Mittwoch. Jetzt prüft das Kultusministerium mögliche Folgen dieser Entscheidung.

Nach dem Anti-Kruzifix-Urteil aus Bayern will das Kultusministerium im Freistaat Konsequenzen für den Einzelfall prüfen. “Wir nehmen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bayern zur Kenntnis und setzen uns intensiv mit dessen Begründung auseinander”, erklärte Bayerns Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Zuvor hatte der “Münchner Merkur” unter Berufung auf das Ministerium berichtet, das Hallertau-Gymnasium im oberbayerischen Wolnzach sehe keinen Anlass, das Kruzifix abzuhängen. Das Urteil betreffe vor allem die innere Einstellung der zwei Klägerinnen, die aber nicht mehr an der Schule seien.

Das Ministerium verwies zudem auf die historische Entwicklung des Gebrauchs von Kreuzen in Schulen im Freistaat. Anders als in Grund-, Mittel- und Förderschulen ist für Gymnasien nicht angeordnet, Kreuze in Klassenzimmern aufzuhängen. Dies liege daran, dass es dort schon in der Vergangenheit keine Vorschriften und auch keine Konflikte zur Anbringung von Kreuzen gegeben habe, hieß es. Eine gesetzliche Regelung sei daher bewusst nicht eingeführt worden, obwohl dies rechtlich möglich sei. Das Kreuz stehe auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe.

Unterdessen gibt es neue Wortmeldungen zu dem Urteil. Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl erklärte am Donnerstagabend auf Instagram: Kreuze sollten Christen zwar nicht von Anders- und Nichtgläubigen abgrenzen, sondern eine Einladung zu Offenheit, Dialog, Toleranz und Respekt in einer pluralen Gesellschaft sein. Aber: “Wie dies in der Praxis grundsätzlich und in konkreten Einzelfällen umgesetzt und gelebt wird, haben Politik und Justiz unter Beachtung der Religionsfreiheit zu entscheiden.” Grundsätzlich begrüßte Gössl die Sichtbarkeit von Kreuzen im Alltag. Das Kreuz erinnere an die christlichen Wurzeln und an Werte, die das Zusammenleben prägten.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisierte das Urteil. “Wir wollen diese Kreuze aufhängen”, sagte Dobrindt am Freitag bei Welt TV. Der Minister riet zu einem pragmatischen Umgang mit der Gerichtsentscheidung: “Dann hängt das halt über einen anderen Eingang.” Das Kreuz drücke “mehr aus als den christlichen Glauben”, nämlich “eine Wertehaltung dieser Gesellschaft”. Er finde es richtig, dass viel von Toleranz gesprochen werde, gebe jedoch zu bedenken: “Die Grundlage der Toleranz ist der christliche Glaube. Das könnte man ja auch mal mit einem Kreuz zur Darstellung bringen.”

Am Mittwoch hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Kruzifix die negative Religionsfreiheit von zwei Schülerinnen verletzt habe, die das betreffende staatliche Gymnasium mittlerweile mit dem Abitur verlassen haben. Negative Religionsfreiheit meint die Freiheit, keinen bestimmten Glauben zu haben. Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Das Kreuz, ursprünglich ein antikes Folter- und Hinrichtungsinstrument, ist ein Erkennungszeichen von Christen weltweit. Eine bildliche Darstellung von Jesus Christus am Kreuz bezeichnet man als Kruzifix.