Kündigung von Springer-Azubi nach YouTube-Post ist wirksam

Die Probezeit-Kündigung eines Auszubildenden beim Springer-Konzern, der zum Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober das YouTube-Video „Wie entsteht eine Lüge“ veröffentlichte, ist wirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch (AZ. 37 Ca 12701/23). Das Ausbildungsverhältnis könne während der Probezeit jederzeit und ohne Verpflichtung zur Angabe eines Grundes gekündigt werden, hieß es zur Begründung. Die Kündigung stelle keine Maßregelung dar, sondern eine berechtigte Wahrnehmung der unternehmerischen Interessen.

Der Auszubildende hatte im September eine Ausbildung zum Mediengestalter im
Hause Springer begonnen. Nach dem Angriff der Hamas bekannte sich der Springer-Konzern dazu, eindeutig zu Israel zu stehen. Der Auszubildende stellte auf der Plattform „Teams“ als Profilbild den Text „I don’t stand with Israel“ ein. Auf YouTube veröffentlichte er unter Verwendung von Bildmaterial seines Arbeitgebers ein Video mit dem Titel „Wie entsteht eine Lüge“ zur Berichterstattung von Springer über den Hamas-Angriff. Der Konzern bewertete dies als Angriff auf seine Unternehmenswerte und sprach innerhalb der Probezeit zwei fristlose Kündigungen des Ausbildungsverhältnisses aus.

Der Auszubildende berief sich auf seine Meinungsfreiheit und vertrat die Auffassung, dass die Kündigungen gegen das „Maßregelungsverbot“ des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) verstießen. Das Gericht erachtete die erste Kündigung aufgrund einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung für unwirksam, die zweite jedoch für wirksam. Die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit rechtfertige die Einstellung des Videos bei YouTube nicht, führten die Richter aus. Gegen das Urteil können beide Parteien Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.