Kubicki: Sterbehilfe in kirchlichen Einrichtungen zulassen

In die Diskussion um Sterbehilfe in Einrichtungen der Kirche mischt sich ein prominenter Politiker ein. Wolfgang Kubicki begründet seine Haltung auch mit einer persönlichen Erfahrung.

Wolfgang Kubicki
Wolfgang KubickiSuperbass / Wikimedia Commons

Hamburg. Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) fordert von den Kirchen, Sterbehilfe in ihren Einrichtungen zuzulassen. „Vielen Menschen gibt es Trost, in ihren letzten Stunden in einer kirchlichen Einrichtung zu sein und dabei die erbauliche Kraft des Glaubens zu spüren“, heißt es in einem Gastbeitrag des FDP-Politikers für die „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“. „Daher wäre es nur richtig, Sterbehilfe auch in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen.“

Die Verfassung fordere, dass zu einem Leben in Würde auch ein Sterben in Würde dazugehören muss, so Kubicki: „Besteht die Aussicht auf Heilung nicht mehr, muss es also möglich sein, seinem Leben in Würde und selbstbestimmt ein Ende zu setzen.“

Zwei Jahre im Wachkoma

„Es wäre menschenunwürdig und grausam, sollte nicht zumindest die Möglichkeit einer emotionalen Hilfeleistung in Aussicht stehen“, fügte Kubicki hinzu und bezieht sich auch auf persönliche Erfahrungen. Sein Bruder habe nach einem schweren Herzinfarkt zwei Jahre lang im Wachkoma gelegen, bevor er gestorben sei. „In dieser Zeit hat sich meine Haltung zur Sterbehilfe um 180 Grad gedreht.“


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Dagegen erklärte der Bestseller-Autor und Benediktinermönch Anselm Grün in „Christ & Welt“, kirchliche Einrichtungen sollten dem „Druck nach aktiver Sterbehilfe nicht nachgeben.“

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar das seit 2015 geltende Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Das Gesetz sei verfassungswidrig, weil es das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschränke, urteilten die Karlsruher Richter. Die beiden großen Kirchen hatten sich enttäuscht über das Urteil geäußert. (epd)