Kritik an Faeser nach vorläufiger Aufhebung von “Compact”-Verbot
Das Verbot des rechtsgerichteten Magazins “Compact” ist vorerst aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht betont in der Entscheidung den Stellenwert der Pressefreiheit. Nun gerät Bundesinnenministerin Faeser unter Druck.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, das Verbot des Magazins “Compact” vorläufig aufzuheben, wächst die Kritik an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). “Die Ministerin hätte den alten Grundsatz beherzigen sollen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. So wurde dem Kampf gegen Rechtsextremismus ein Bärendienst erwiesen”, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der Zeitung “Die Welt” (Donnerstag). “Gerade als Innenministerin müsste sie wissen, dass die Meinungsfreiheit ein essenzielles Grundrecht ist.”
FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle sagte dem Magazin “Der Spiegel”, die Entscheidung des Gerichts sei “peinlich für das Bundesinnenministerium”, weil sich das “Compact”-Netzwerk nun als Opfer darstellen könne. “Das hätte dem Bundesinnenministerium nicht passieren dürfen.” Angesichts der Bedeutung von “Compact” für die rechtsextreme Szene sei mehr Sorgfalt geboten, kritisierte Kuhle.
FDP-Vize Wolfgang Kubicki sagte dem “Spiegel”, die Ministerin habe mit dem Verbot vorschnell gehandelt. “Die Entscheidung ist für eine Verfassungsministerin eine böse Klatsche, und das Schlimmste ist: Sie hat sich vor den drei ostdeutschen Landtagswahlen zur besten Wahlkämpferin der AfD inszeniert”, so der Bundestagsvizepräsident.
Der stellvertretende BSW-Vorsitzende Shervin Haghsheno sprach gegenüber der “Welt” von einem peinlichen Eigentor Faesers mit Ansage. “Extremismus bekämpft man nicht mit Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit, sondern mit einer Politik, die die Interessen der Mehrheit der Bürger in den Mittelpunkt stellt.”
“Reporter ohne Grenzen” (RSF) erklärte, nach der vorläufigen Entscheidung müsse die Justiz nun die Rechtmäßigkeit des Verbots im Detail prüfen. RSF habe Faesers “Compact”-Verbot vom 16. Juli bereits früher als rechtsstaatlich fragwürdig bezeichnet. “Denn Pressefreiheit gilt auch für unbequeme und schwer erträgliche Veröffentlichungen, auch solche mit extremen Inhalten.”
Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot des Firmengeflechts hinter “Compact” am Mittwoch vorerst teilweise aufgehoben und damit einem Eilantrag der Herausgeber stattgegeben. Dem Gericht zufolge ist offen, ob das Verbot in der Hauptverhandlung standhält. Zwar gebe es bei dem Magazin Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde und für eine verfassungsfeindliche Haltung. Es sei aber zweifelhaft, ob der Anteil der Beiträge, in denen diese Haltung zum Ausdruck kommt, für das gesamte Magazin derart prägend sei, dass ein Verbot verhältnismäßig sei. Vor einem Verbot eines ganzen Mediums müsse man immer auch mildere Mittel wie presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote in den Blick nehmen.
Ob das Verbot wieder in Kraft tritt, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in der Hauptverhandlung. Das Eilverfahren stellt keine Vorentscheidung dar, da das Gericht die inhaltliche Bewertung des Verbots offen gelassen hat und nur über den Zeitpunkt des Vollzugs entschied. Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur die COMPACT-Magazin GmbH, die sich vor allem um das gedruckte Magazin kümmert, nicht aber andere in der Verbotsverfügung genannte Firmen oder Personen. Deren Eilanträge wurden abgewiesen.