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Krankenhausreform soll nachjustiert werden – Bundestag berät

Die Krankenhausstrukturen sind reformbedürftig. Da sind sich fast alle Experten einig. Nur wohin die Reise gehen soll – darüber wird seit Jahren gestritten. Jetzt befasst sich der Bundestag mit einer Reform der Reform.

Der Bundestag befasst sich am Mittwoch in Erster Lesung mit Nachbesserungen bei der Krankenhausreform. Dazu hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Veränderungen der 2024 von der Ampel-Regierung verabschiedeten Krankenhausreform vorgelegt. Warken will die Reform alltagstauglicher machen. Das gelte insbesondere für die Versorgung auf dem Land.

Ziele der Krankenhausreform sind unter anderem eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Dazu sollen jeder Einrichtung bestimmte Fachgebiete zugewiesen werden. Dafür müssen sie Qualitätskriterien erfüllen, etwa eine gewisse Zahl an Fachärzten, eine Mindestmenge an Behandlungen und gute Technikausstattung.

Der Gesetzentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz, den der Bundestag am Mittwoch erstmals behandelt, sieht nun befristete Ausnahmeregeln für die Bundesländer bei der zeitlichen Umsetzung der Reform und den Qualitätskriterien vor. Die Zahl der Leistungsgruppen verringert sich von 65 auf nun 61. Auch die Einführung der neuen Vorhaltevergütung für die Kliniken soll um ein Jahr verschoben werden; die neuen Vorhaltepauschalen sollen erst ab 2030 finanzwirksam werden.

Warken wies Vorwürfe zurück, dass die Krankenhausreform verwässert werde. Man bleibe bei den ursprünglichen Zielen, nämlich einer Bündelung medizinischer Leistungen an weniger Standorten bei gleichzeitig guter Qualität der Versorgung in der Fläche, sagte die CDU-Politikerin.

Die Grünen kritisieren in einem eigenen Antrag, es sei alarmierend, dass spezialisierte stationäre Angebote für Kinder und Jugendliche nicht ausgebaut, sondern vielmehr ausgedünnt werden sollten. “Dabei wurden in der stationären Kindermedizin in den letzten Jahren bereits vermehrt Kapazitäten abgebaut.” Die Linke fordert eine Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen für die Finanzierung der Krankenhäuser.

Krankenkassen, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Patientenschützer übten im Vorfeld deutliche Kritik – allerdings aus unterschiedlichen Gründen: Während die Kassen eine zu starke Aufweichung der Qualitätskriterien befürchten, sehen die Krankenhäuser zu wenig Flexibilität. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht die Interessen der Patienten zu wenig berücksichtigt.

Neu im Gesetzentwurf ist, dass der Bund einen größeren Anteil der Finanzierung des Transformationsfonds übernehmen will. Der Fonds zur Umstrukturierung von Kliniken soll insgesamt 50 Milliarden Euro umfassen. Ursprünglich war geplant, dass Bund und Länder sich die Kosten teilen. Im Gesetzentwurf ist nun vorgesehen, dass der Bund künftig 29 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen übernimmt und die Länder damit entlastet werden.

Vorgesehen sind auch veränderte Ausnahmeregelungen. Bislang war ein Zeitraum von maximal sechs Jahren angedacht, in denen Länder Ausnahmen für Kliniken erteilen dürfen, die nicht die Qualitätskriterien erfüllen. Dieser Zeitraum soll auf höchstens drei Jahre verkürzt werden. Zugleich sollen bundesweit verbindliche Erreichbarkeitsvorgaben und Vorgaben zur Zahl der erforderlichen Fachärzte bei bestimmten Eingriffen entfallen.

Unzufrieden zeigen sich die Länder mit der Regelung zu sektorenübergreifenden Versorgern, die ambulante und stationäre Leistungen verbinden. Die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser könne “maßgeblich” zur Sicherung der Versorgung auf dem Land beitragen. Dafür sei ein “tragfähiger bundesweiter Rahmen” erforderlich. Dabei müsste auch die medizinisch-pflegerische Versorgung in solchen Einrichtungen berücksichtigt werden, um eine wachsende Zahl von alten und vielfach-erkrankten Patienten versorgt werden müsse. Die bestehenden Angebote wie Übergangs- und Kurzzeitpflege deckten den Versorgungsbedarf dieser Gruppen nur unzureichend ab.