Kontakt über Dating-Plattform begründet nicht Zweifel an Vaterschaft

Die Tatsache, dass sich die Mutter und der Vater eines Kindes über eine Dating-Plattform kennengelernt haben, reicht nicht aus, um glaubhaft zu machen, dass die Mutter während der Empfängniszeit auch mit anderen Männern Geschlechtsverkehr hatte. Mit dieser am Dienstag veröffentlichten Entscheidung wies das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main die Beschwerde eines Mannes gegen die Feststellung seiner Vaterschaft durch das Amtsgericht zurück. (Aktenzeichen 1 UF 75/22)

Die Angaben der Mutter, mit dem Vater ihres Kindes während der entsprechenden Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, wertete das Gericht als glaubhaft. Der Vater hingegen habe die Frau verdächtigt, durch ein Internetportal möglicherweise auch Kontakt zu anderen Männern bekommen zu haben, mit denen sie Geschlechtsverkehr hatte. Genauere Angaben, wann und wo das gewesen sein soll, habe er nicht vorgelegt.

Die Übereinstimmung „sämtlicher untersuchter genetischer Merkmale von Mutter, Kind und dem Vater“ führten zu einer so hohen Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft, die „Zweifeln an der Vaterschaft Schweigen gebietet“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Das Sachverständigengutachten hat den Angaben zufolge eine Wahrscheinlichkeit von 99,99 Prozent für die Vaterschaft ergeben.