Konservative Gemeinden fordern Wiedereinsetzung von Pastor Latzel

Neun Bremer Pastoren sehen eine „unchristliche Hetze“ gegen den Theologen. Latzel ist nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung vorläufig des Dienstes enthoben.

Pastor Olaf Latzel (Archivbild)
Pastor Olaf Latzel (Archivbild)Alasdair Jardine / epd

Bremen. Die „Arbeitsgemeinschaft missionarische Kirche“ hat in einem Offenen Brief die Bremische Evangelische Kirche aufgefordert, die vorläufige Dienstenthebung des wegen Volksverhetzung verurteilten Pastors Olaf Latzel zurückzunehmen. In dem von neun Bremer Pastoren unterzeichneten Schreiben kritisierten die Theologen eine „unchristliche Hetze“ gegenüber Pastor Latzel. Dessen Dienstenthebung durch den leitenden Kirchenausschuss komme einem „Berufsverbot“ gleich. Die Bremische Evangelische Kirche wollte sich nicht zu dem Schreiben äußern.

Latzel war als Pastor der St.-Martini-Gemeinde in der Bremer Innenstadt am 25. November vor dem Amtsgericht der Hansestadt wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro. In der Urteilsbegründung sagte Richterin Ellen Best, Latzel habe in einem auf Youtube verbreiteten „Eheseminar“ zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Latzels Verteidiger Berufung eingelegt hat.

Nicht freiwillig zugestimmt

Weil Latzel nach dem Urteil nicht freiwillig einer Ruhevereinbarung für die Dauer des laufenden kirchlichen Disziplinarverfahrens zustimmen wollte, hatte der Kirchenausschuss den Pastor Mitte Dezember vorläufig des Dienstes enthoben und ihm jede Arbeit als Gemeindepastor untersagt. Nach Ansicht der missionarischen Arbeitsgemeinschaft sei mit der „überzogenen Disziplinarmaßnahme“ der St.-Martini-Gemeinde der „Pastor weggenommen“ worden.


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„Die Arbeitsgemeinschaft missionarische Kirche (AmK) versteht das Anliegen des Kirchenausschusses, dass kein Pastor in der Bremischen Evangelischen Kirche Volksverhetzung betreiben darf“, hieß es in dem Schreiben. Die AmK erwarte daher, dass sich der Kirchenausschuss dafür einsetzt, dass das Urteil im Berufungsverfahren überprüft wird. Das entspräche der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn gegenüber dem Pastor. Die vorläufige Dienstenthebung sei ein Vorgriff auf das Ergebnis des Berufungsverfahrens und damit eine Missachtung des Rechtsweges. (epd)