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Kommunen zweifeln an Bezahlkarte für Flüchtlinge

Eine Reihe rheinland-pfälzischer Kommunen hat weiterhin Vorbehalte gegen die Einführung sogenannter Bezahlkarten für Flüchtlinge. Von den 36 Landkreisen und kreisfreien Städten sind bis Ende September lediglich 22 einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land zur Einführung der Karte beigetreten, teilte das Mainzer Integrationsministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. In der Liste fehlen alle Großstädte, aber auch mehrere Kreise.

So hatte der Landkreis Mainz-Bingen die ursprünglich befürwortete Einführung für vorerst gescheitert erklärt. Das Gesamtkonzept habe sich „in der praktischen Umsetzung zunehmend als problematisch“ erwiesen, teilte eine Sprecherin auf Nachfrage mit. Statt zu einer Vereinfachung führe die Karte zu zusätzlichem Aufwand.

Für erhebliche Arbeit in den Verwaltungen sorgen beispielsweise die beschlossenen strengen Beschränkungen bei Banküberweisungen, die die Kommunalverbände selbst in die Vereinbarung hineinverhandelt hatten. Jede einzelne IBAN-Nummer, auf die Flüchtlinge beispielsweise für Wohnnebenkosten oder andere zulässige Ausgaben Geld überweisen dürfen, muss demnach von einer Sozialbehörde geprüft und freigegeben werden.

Auch die Stadt Mainz hat sich nach eigenen Angaben „bewusst entschieden“, sich der Kooperationsvereinbarung zur Bezahlkarte nicht anzuschließen. „Der nötige Verwaltungsaufwand stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum derzeit erkennbaren Nutzen“, heißt es aus der Stadtverwaltung. „Diese Einschätzung teilen mehrere Kommunen in Rheinland-Pfalz. Wir beobachten die Entwicklungen weiterhin aufmerksam.“ Im September hatte sich die Stadt Trier ausdrücklich gegen eine Einführung ausgesprochen. Die Stadt Koblenz verwies ebenfalls auf geringen Nutzen und zu erwartenden zusätzlichen Aufwand in den Ämtern.

Nach Angaben des Ministeriums nutzen bislang die Kreise Kusel, Alzey-Worms, der Rhein-Pfalz-Kreis und die Städte Pirmasens und Neustadt/Weinstraße die Bezahlkarte. Die übrigen Unterzeichnerkommunen der Vereinbarung befänden sich noch in der Phase interner Vorbereitungen.

Die Bundesländer hatten sich 2024 auf die Einführung der Bezahlkarte geeinigt, mit der Asylbewerber einkaufen können, ohne dabei Zugriff auf größere Bargeldmengen zu erhalten. Offizielle Begründung für die Einführung war, dass Überweisungen in die Heimatländer oder an Schlepper unterbunden werden sollen. Flüchtlingshilfe und Wohlfahrtsverbände lehnen die Bezahlkarte als Schikane-Maßnahme ab, da es gar keine Belege für behauptete Überweisungen größerer Summen aus Sozialleistungen ins Ausland gebe.

Die Bezahlkarte ermöglicht Asylbewerbern in Rheinland-Pfalz, monatlich Bargeld in Höhe von maximal 130 Euro abzuheben. Der Grenzwert ist höher als in den meisten anderen Bundesländern, was lange Streitpunkt bei den Gesprächen zwischen Land und Kommune war.