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Kommunen fordern Ausgleich für Asylbewerberleistungen für Ukrainer

Wenn Geflüchtete aus der Ukraine künftig statt Bürgergeld Asylbewerberleistungen erhalten, wollen die Städte und Gemeinden nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Bund und Länder müssten die Kommunen bei den anfallenden Ausgaben komplett entlasten, verlangte der Präsident des Städte- und Gemeindebunds, Ralph Spiegler (SPD), der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag). Es dürfe nicht nur eine Kostenbeteiligung geben, sondern es brauche eine komplette dauerhafte Übernahme der Kosten durch Bund und Länder.

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist verabredet, dass Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kamen oder kommen, kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern die niedrigeren Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die gesetzliche Regelung dafür wurde vom Bundessozialministerium erarbeitet. Der Gesetzentwurf dazu befindet sich in der Ressortabstimmung.

Ihm zufolge sind durch den sogenannten Rechtskreiswechsel kaum Veränderungen bei den staatlichen Ausgaben für die die Veränderung betreffenden Menschen aus der Ukraine zu erwarten. Für das nächste Jahr sei mit 1,3 bis 1,4 Milliarden Euro zu rechnen. Der Bund muss allerdings weniger aufwenden, die Länder und Kommunen wegen deren Zuständigkeiten für die Asylbewerberleistungen mehr. Eine „pauschalierte Kostenentlastung“ wird vom Bund im Gesetzentwurf in Aussicht gestellt.

Über das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zu den Änderungen für Ukraine-Flüchtlinge war in den vergangenen Tagen intensiv diskutiert worden. Denn CSU-Chef Markus Söder hatte sich im ZDF-Sommerinterview dafür ausgesprochen, „am besten“ auch den vor dem 1. April vor dem russischen Angriff aus der Ukraine geflüchteten Menschen kein Bürgergeld mehr zu zahlen. Die SPD lehnt das ab.