Eine unabhängige Expertenkommission soll Vorschläge für einen besseren Schutz von Prostituierten erarbeiten. Die Debatten der vergangenen Wochen zeigten deutlich, dass die Situation von Prostituierten dringend zu verbessern sei, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zum Start des Gremiums. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt sei der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.
Der Kommission gehören zwölf Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fach- und Arbeitsbereichen an, darunter Kriminologen, Sozialarbeiter und Digitalexperten. Den Vorsitz übernimmt der Jurist und Kriminologe Tillmann Bartsch.
Prostitutionsschutzgesetz: Experten analysieren Verbesserungsbedarf
Die Experten sollen gesetzliche und nicht-gesetzliche Handlungsoptionen für Bund, Länder und Kommunen erarbeiten. Grundlage bildet die im Frühsommer veröffentlichte Prüfung des Prostitutionsschutzgesetzes. Erste gesetzliche Maßnahmen sollen binnen 12 Monaten vorgeschlagen werden, darüber hinaus gehende Maßnahmen binnen 18 Monaten.
Im Juni war eine mehr als 600 Seiten langen Expertise zum Prostitutionsschutzgesetz veröffentlicht worden. Darin bilanzierten die Kriminologen, dass das 2017 eingeführte Gesetz Schwächen habe, die aber behoben werden könnten. Seit 2002 ist Prostitution in Deutschland nicht mehr sittenwidrig. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz 2017 wurde die Ausübung neu geregelt und wieder strenger reglementiert.
Ziel des Prostitutionsschutzgesetzes: Selbstbestimmung sichern
Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes war, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen von Prostituierten sowie ihren Schutz vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken. Kritiker halten das Gesetz für gescheitert.
