Koalition will Aussprache über Petitionen im Bundestag ermöglichen
Petitionen mit besonders vielen Unterstützern sollen künftig auch im Plenum des Bundestags diskutiert werden können. Das sieht ein Antrag der Fraktionen der Ampel-Koalition zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags vor, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Demnach soll der Petitionsausschuss künftig empfehlen können, eine Petition mit mehr als 100.000 Unterstützern auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
Voraussetzung soll dafür sein, dass bereits eine öffentliche Anhörung im Ausschuss stattgefunden hat. Der Petitionsausschuss ist derzeit der einzige Ort im Parlament, an dem Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern auch öffentlich diskutiert werden. Das Quorum für eine öffentliche Ausschusssitzung liegt bei 50.000 Mitzeichnenden.
100.000 Unterschriften erreicht eine Petition an den Bundestag relativ selten. Laut Jahresbericht des Ausschusses knackten im vergangenen Jahr zwei öffentliche Petitionen diese Grenze. Eine Eingabe für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung bekam rund 545.000 Unterschriften, eine andere mit dem Plädoyer für Vereinfachungen bei Balkonsolaranlagen unterstützten gut 102.000 Menschen.
Der SPD-Obmann im Petitionsausschuss, Axel Echeverria, begrüßte, dass die geplante Änderung, für die die Mehrheit im Ausschuss selbst plädiert hatte, Eingang in den Antrag gefunden hat. Er hoffe, „dass Petitionen zukünftig mehr Aufmerksamkeit im politischen Berlin erhalten werden“, sagte er dem epd. 11.410 Petitionen erreichten den Bundestag insgesamt im vergangenen Jahr. Zehn Eingaben wurden öffentlich im Ausschuss beraten.
SPD, Grüne und FDP schlagen in ihrem 71-seitigen Antrag eine umfassende Reform der den Angaben zufolge zuletzt 1980 wesentlich geänderten Geschäftsordnung des Bundestags vor. Die Pläne sehen dabei auch eine Verschärfung der Ordnungsregeln im Parlament vor. Pöbeleien, Beleidigungen und Störungen sollen künftig nach einem klaren Schema sanktioniert werden. Zudem soll das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro verdoppelt werden.
Die neue Geschäftsordnung soll dem Antrag zufolge auch die bislang bereits üblichen, aber noch nicht festgelegten Regeln bei Abstimmungen in besonderen Fällen festschreiben, etwa wenn über konkurrierende Gruppenanträge abgestimmt wird. Das ist bei Gewissensentscheidungen wie zuletzt einer möglichen Regulierung der Suizidassistenz der Fall, wenn Abgeordnete nicht nach einer festgelegten Parteilinie, sondern der eigenen ethischen Überzeugung abstimmen. Abgestimmt wird dann regelmäßig zuerst über den Antrag, der die weitreichendsten Folgen hätte. Bekommt er keine Mehrheit, folgen weitere. Diese Praxis soll künftig in der Geschäftsordnung vorgeschrieben werden.