Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Gebetsverbot an einer Berliner Schule eingereicht. Die Verbandsklage richte gegen sich die Schulordnung eines Gymnasiums in Berlin-Mitte, teilte die Nichtregierungsorganisation mit.
Die GFF will nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz vom Gericht feststellen lassen, dass pauschale Gebetsverbote an Schulen diskriminierend sind und gegen das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit verstoßen. Insbesondere muslimische Schülerinnen und Schüler wären davon betroffen. Die Grundordnung der Schule verbietet laut GFF unter anderem „die demonstrative Ausübung von religiösen Riten“. Das Verwaltungsgericht konnte auf Anfrage einen Eingang der Klage zunächst nicht bestätigen.
