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Auszählpanne: Warum das Kirchenwahlergebnis korrigiert werden musste

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat eine Erklärung veröffentlicht, warum sie das Ergebnis der Wahl zur Landessynode vom vergangenen Sonntag korrigieren musste. Demnach sind im Wahlkreis Rems-Murr offenbar Stimmen in eine falsche Tabellenspalte eingetragen worden, schreibt der Leiter der Kirchenwahl, Oberkirchenrat Christian Schuler, am Donnerstag auf der Internetseite der Landeskirche. Der Fehler sei bei einer zweiten Prüfung aufgefallen, danach habe man ein weiteres Mal geprüft und neu ausgezählt.

Die Übertragungspanne hat weitreichende Auswirkungen: Nach der Korrektur liegen nun die beiden stärksten Gesprächskreise – die theologisch konservative „Lebendige Gemeinde“ und die theologisch liberale „Offene Kirche“ – mit jeweils 31 Sitzen gleichauf. Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Gehring („Lebendige Gemeinde“), religionspolitischer Sprecher seiner Fraktion, hat es nun doch ins Kirchenparlament geschafft. Dagegen verliert Gerhard Rall von der Mitte-Gruppierung „Evangelium und Kirche“ das Mandat, das ihm noch am Sonntagabend sicher schien. Seine Gruppe fällt auf 10 Sitze zurück. Die Reforminitiative „Kirche für morgen“ bekommt 18 Sitze.

Mit 31 Mandaten besitzt die „Lebendige Gemeinde“ in der Synode nun wieder eine Sperrminorität bei Entscheidungen, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordern. Damit hatte sie im Oktober die Einführung der kirchlichen Trauung für gleichgeschlechtliche Paare verhindert. Die Korrektur des Ergebnisses hat außerdem zur Folge, dass sich die gleichauf liegenden Gesprächskreise „Lebendige Gemeinde“ und „Offene Kirche“ darauf verständigen müssen, wer den Vorsitz in der Synode übernimmt. Üblicherweise besetzt der stärkste Gesprächskreis dieses Amt.

Rund 390.000 Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hatten am ersten Advent ihre Vertretungen in den Kirchengemeinderäten vor Ort sowie in der Landessynode, der gesetzgebenden Versammlung der Landeskirche, gewählt. Die Synode leitet laut Kirchenverfassung gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Oberkirchenrat die Landeskirche, entscheidet über die Verwendung der Kirchensteuern, beschließt Gesetze und wählt bei Bedarf einen neuen Landesbischof oder eine -bischöfin. In Württemberg gehören rund 1,7 Millionen Menschen der Landeskirche an.

Aus Sicht von Oberkirchenrat Schuler ist die Korrektur nichts Außergewöhnliches. „Dass ein vorläufiges Wahlergebnis korrigiert werden muss, passiert nicht zum ersten Mal bei demokratisch und transparent durchgeführten Wahlen. Gerade eine Korrektur beweist letztlich, dass sauber und gründlich geprüft wird“, schreibt er. (3148/04.12.2025)