Kirchenrechtler Schüller fordert katholischen „Radikalenerlass“

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat eine klare Abgrenzung der katholischen Kirche gegen jede Form des Extremismus gefordert. „Wir müssten zu einer Art katholischem Radikalenerlass kommen“, sagte Schüller der „Kölnischen Rundschau“ (Freitag). „Extremistische, fremdenfeindliche, antisemitische Positionen sind nicht mit der Lehre von der Gottesebenbildlichkeit aller Menschen vereinbar. Und zwar von rechts wie von links.“ Wer solche Ansichten vertritt, dürfe kein kirchliches Ehrenamt ausüben, betonte Schüller.

Er begrüßte die Unvereinbarkeitserklärung der Deutschen Bischofskonferenz gegenüber der AfD, wandte aber ein: „Die Bischöfe haben eine politische Erklärung abgegeben. Sie ist nicht normativ bindend.“ Wenn es um rechtliche Regelungen gehe, gebe es aber „ein großes Zaudern bei den Bischöfen“.

„Die Bischöfe müssten jetzt ihren Worten Taten folgen lassen, wie es sich Erzbischof Heiner Koch in Berlin und Bischof Franz-Josef Jung in Würzburg getraut haben“, sagte der Kirchenrechtler weiter. Die Diözesen hätten in ihren bischöflichen Gesetzen zur Arbeit der Pfarrgemeinderäte einen Passus, dass der Bischof einem Mitglied das Mandat entziehen kann, wenn es sich rassistisch äußert, erläuterte Schüller. „Es wird also am Verhalten festgemacht, nicht an der Parteizugehörigkeit.“

Katholische Verbände könnten ihre Satzung entsprechend ändern. Als beispielhaft sieht Schüller die Historischen Schützenbruderschaften, die sich per Unvereinbarkeitsbeschluss von der AfD abgegrenzt haben. „Die katholischen Schützenbrüder, aber auch katholische Studentenverbindungen sind als im guten Sinne wertkonservative katholische Verbände besonders gefährdet und gefordert, sich gegenüber allen Parteien, die extremistische und populistische Thesen vertreten, abzugrenzen“, erklärte der Kirchenrechtler. Die Unvereinbarkeitserklärung sei ein Signal „und hilft auch anderen katholischen Vereinigungen, es den Schützen nachzuahmen“.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte Ende Februar eine Erklärung mit dem Titel „Völkischer Nationalismus und Christentum
sind unvereinbar“ veröffentlicht. Darin heißt es, vor allem in der AfD dominiere inzwischen eine völkisch-nationale Gesinnung. Und weiter: Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wucherten, könnten daher für Christinnen und Christen „kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar“.