Kirchenleitung weist „Kampf-Rhetorik“ zurück

Von einem weihnachtlichen Frieden kann keine Rede sein: Die Gemeinde des umstrittenen Pastors kritisiert die Bremische Kirche heftig. Die Landeskirche rechtfertigt sich.

Pastor Olaf Latzel (re.) mit seinem Anwalt Sascha Böttner vor Prozessbeginn am 20. November des vergangenen Jahres
Pastor Olaf Latzel (re.) mit seinem Anwalt Sascha Böttner vor Prozessbeginn am 20. November des vergangenen JahresTristan Vankann / epd

Bremen. Nach schweren Angriffen der extrem konservativ ausgerichteten evangelischen Martini-Gemeinde in Bremen gegen den leitenden Kirchenausschuss der eigenen Landeskirche ist eine Annäherung beider Seiten nicht in Sicht. Er weise die Verunglimpfung einzelner Mitglieder des Kirchenausschusses und die „Kampf-Rhetorik“ des Gemeindevorstandes entschieden zurück, sagte der theologische Repräsentant der bremischen Kirche, Pastor Bernd Kuschnerus.

Der Gemeindevorstand hatte mit scharfen Worten gegen die vorläufige Dienstenthebung des wegen Volksverhetzung verurteilten Martini-Pastors Olaf Latzel (53) protestiert. Das sei ein unbarmherziger und rücksichtsloser Angriff auf Gemeinde und Pastor, „der nichts anderes bezweckt, als St. Martini zu zerstören“. Man versuche, biblisch begründete theologische Positionen zu diskreditieren „und uns in unserer Glaubens-, Lehr- und Gewissensfreiheit zu beschneiden“. Kuschnerus wurde vorgeworfen, er stelle „den Kern des Christentums infrage“.

Austritt angedroht

Latzel war als Pastor der St.-Martini-Gemeinde in der Bremer Innenstadt am 25. November vor dem Amtsgericht der Hansestadt wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 8100 Euro. In der Urteilsbegründung sagte Richterin Ellen Best, Latzel habe in einem auf Youtube verbreiteten „Eheseminar“ zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt.

Bernd Kuschnerus
Bernd KuschnerusAlasdair Jardine / epd

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Latzels Verteidiger Berufung eingelegt hat. Das könnte sich über Jahre hinziehen, weil er angekündigt hat, nötigenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Kuschnerus hatte in der vergangenen Woche gesagt, eine glaubwürdige Verkündigung des Evangeliums sei während der Dauer einer derartigen rechtlichen Auseinandersetzung nicht denkbar.

Bei der vorläufigen Dienstenthebung gehe es nicht um theologische Differenzen, wies die Kirchenleitung die Vorwürfe der Gemeinde zurück. Dabei handele es sich vielmehr um einen rein personalrechtlichen Akt infolge des Gerichtsurteils. Das hatte der Gemeindevorstand bezweifelt und gemutmaßt, es solle versucht werden, einen unliebsamen Theologen zu bekämpfen, dessen „biblische Positionen dem Kirchenausschuss nicht in die politische Agenda zu passen scheinen“.


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Die Kirchenleitung führte aus, der Kirchenausschuss sei der Dienstherr aller Pastorinnen und Pastoren in der Bremischen Evangelischen Kirche und für Dienstaufsicht und Fürsorge verantwortlich: „Selbstverständlich wird der Kirchenausschuss die Gemeinde während der Dauer des Verfahrens durch Vertretungskräfte unterstützen.“

Der Martini-Vorstand hat angekündigt, Widerspruch gegen die Dienstenthebung einzulegen, und rief seine Gemeindemitglieder zum Protest in E-Mails, Telefonaten und Briefen auf. In der Kirchenverwaltung gingen daraufhin Hunderte Mails ein. Der Martini-Vorstand will außerdem darüber nachdenken, ob er seine Rechte und Pflichten als Gemeinde der bremischen Kirche ruhen lässt oder sogar aus dem Verbund der insgesamt 61 Gemeinden austritt. (epd)