Württembergischer Kirchenjurist Werner für Rat der EKD nominiert

Nach dem Ausscheiden der Juristin Stephanie Springer stellt sich der Kirchenjurist Stefan Werner, der auch juristischer Stellvertreter des württembergischen Landesbischofs ist, zur Wahl für den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der Direktor im württembergischen Evangelischen Oberkirchenrat werde vom Nominierungsausschuss bei der anstehenden Synode der EKD ab 12. November in Ulm als einzige Person vorgeschlagen, sagte die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, am Freitag in Berlin. Mit Stefan Werner solle auch der Süden im Rat besser repräsentiert werden. Möglich sei jedoch, dass aus der Synode noch weitere Vorschläge kommen.

Der Rat ist die „Regierung“ der EKD. Ihm gehören 15 Mitglieder an, darunter Bischöfinnen und Bischöfe, Kirchenjuristen und Laien. 14 der Mitglieder werden von der Synode gewählt. Synoden-Präses Heinrich gehört dem Gremium qua Amt an. (2626/03.11.2023)