Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn erhalten höhere Zuweisung

Die Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn erhalten ab dem kommenden Jahr höhere Zuweisungen. Der Kirchensteuerrat des Erzbistums habe den Punktewert für die Zuweisungen an die Kirchengemeinden um 2,5 Prozent erhöht, teilte das Erzbistum am Montag mit. Damit erhöhe sich der Punktewert pro Kirchenmitglied von aktuell 2,35 Euro auf 2,41 Euro. Der Schlüssel für die Zuweisung an die Gemeinden orientiert sich nach Angaben des Erzbistums an der Zahl der jeweiligen Gemeindemitglieder.

„Durch die Erhöhung des Punktwertes für die Schlüsselzuweisungen verbessern wir die finanzielle Situation der Kirchengemeinden“, erklärte Diözesan-Ökonom Dirk Wummel als Leiter des Bereiches Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn. So würden zusätzliche finanzielle Mittel direkt an die Basis gebracht.

Damit wolle der Kirchensteuerrat als oberstes Finanzgremium des Erzbistums die Gestaltungsmöglichkeiten der Kirchengemeinden, Pastoralverbünde und Pastoralen Räume stärken, erklärte Generalvikar Thomas Dornseifer. „Wenn wir Gestaltungsmöglichkeiten der Kirche bei den Menschen und für die Menschen finanziell eröffnen und stärken, dann ist die Kirchensteuer gut investiert.“

In der Sitzung des Kirchensteuerrates wurde den Angaben zufolge auch eine Baupauschale bestätigt, die einen Zuschuss von 3.000 Euro für jedes betriebsnotwendige Gebäude einer Kirchengemeinde vorsieht. Im Erzbistum Paderborn seien das insgesamt 2.300 Gebäude.

Der Kirchensteuerrat stellt unter anderem die Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und beschließt die Jahresabschlüsse des Erzbistums. Das Gremium berät zudem über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zum Inkraftsetzen vor. Dem Kirchensteuerrat gehören 19 gewählte und berufene Mitglieder an. Vorsitzender des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Udo Markus Bentz. Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Gebietsteile des Erzbistums besteht jeweils ein eigener Kirchensteuerbeirat.