Kirchengemeinde Schönfeld erfolglos vorm Kirchengericht

Wegen der Nichtneubesetzung einer Pfarrstelle erhob die Gesamtkirchengemeinde Schönfeld im Kirchenkreis Uckermark Klage. Diese wurde jedoch abgewiesen.

Symbolfoto: Justizia, römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens
Symbolfoto: Justizia, römische Göttin der Gerechtigkeit und des RechtswesensPantherMedia/Andriy Popov

Im Pfarrsprengel Schönfeld im Kirchenkreis Uckermark gibt es Unmut. Er mündet vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht in Berlin. Es gehe um „die Zukunft unserer Pfarrstelle“, stand im Newsletter der Gemeinde. Das Pfarrerehepaar Gudrun und Thomas Dietz werde im Sommer 2025 den Dienst dort „beenden“. Im Stellenplan sei die Pfarrstelle Schönfeld zur Wiederbesetzung nicht mehr vorgesehen. Daher hätten die Gemeindekirchenräte gegen den Sollstellenplan geklagt. „Am 5. Mai wird um 9.30 Uhr im Evangelischen Zentrum (Georgenkirchstraße) die Verhandlung stattfinden“, heißt es im Newsletter. Der Ausgang werde „eine gewichtige Entscheidung betreff des kirchlichen Lebens in der nördlichen Uckermark sein“.

Die Zukunft der Pfarrstelle – Pfarrer Dietz und die Gemeindepädagogin Gudrun Dietz gehen 2025 in den Ruhestand – ist jedoch, wie sich herausstellt, gar nicht Gegenstand der Verhandlung. Rein juristisch steht die Gültigkeit des 2021 beschlossenen Stellenplans im Mittelpunkt. Den hatte die Kreissynode Uckermark für die Jahre 2022 bis 2024 verabschiedet und vom Konsistorium der Landeskirche für 2022 bewilligen lassen. Gegen den Bewilligungsbescheid hatte der Gemeindekirchenrat (GKR) von Schönfeld erfolglos Widerspruch eingelegt und dann Klage eingereicht.

Gericht nicht zuständig

Dem Vorsitzenden Richter Stephan Groscurth – der Berliner Verwaltungsrichter wirkt hier ehrenamtlich – obliegt es zunächst festzustellen, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Das ist nicht der Fall. Begründung: Das Gericht sei nicht für Entscheidungen der Kreissynode zuständig – und dürfe dies auch gar nicht sein, wegen der Gewaltenteilung von Legislative (Kreissynode) und Judikative (Gericht). Deshalb weist das Gericht am Ende der Sitzung nach Beratung die Klage als unzulässig ab. „Die Klage hat sich damit erledigt“, befinden Groscurth und seine ebenfalls ehrenamtliche Kollegin, Richterin Esther Seedorf.

„Die Kirchengemeinde wollte mit dem Verfahren die Genehmigung des Stellenplanes 2022 des Kirchenkreises Uckermark durch das Konsistorium angreifen“, erklärt Stefan Möller, der als juristischer Referent der Abteilung 6 das Konsistorium vertritt. „Nicht alles, was einen ärgert, kann man juristisch angreifen“, sagt Seedorf. „Der Prozess wäre nicht nötig gewesen“, meint auch Reinhart Müller-Zetzsche, Superintendent des Kirchenkreises Uckermark und Vorsitzender des Kreiskirchenrates, „der Kirchenkreis hat sich korrekt verhalten.“

Strukturelles Problem

Nicht nur die eigene Kirchengemeinde sei betroffen, sagt wiederum GKR-Mitglied Dietlind von Zitzewitz, es handle sich um ein strukturelles Problem, wenn „zentral“ und wenig transparent Personalfragen über die Köpfe der Gemeinden hinweg entschieden werden. Post sei spät oder gar nicht zugegangen, Zahlen nicht kommuniziert worden. Vor allem habe es keine Anhörung der Betroffenen gegeben. „Was sollen kleine Gemeinden machen, wenn sie nicht gehört werden?“, fragt sie.

„Das ist Unsinn“, widerspricht Müller-Zetzsche. Es habe genügend Einladungen gegeben. Schönfeld sei „ein besonderes Pfarramt“, Pfarrer Dietz mache sehr gute organisatorische Arbeit, es gebe viele Veranstaltungen mit engagierten Ehrenamtlichen in der Gemeinde. „Aber das funktioniert halt nur mit einem König auf dem Schachfeld“, sehr vieles drehe sich dort um Pfarrer Dietz. Auch finanziell sei Schönfeld anders aufgestellt als andere: Die Arbeit werde unter anderem mit Hilfe der gemeindeeigenen Carl Büchsel Stiftung finanziert – eine Finanzierungsform, die schwer kompatibel sei mit dem Finanzsystem der Landeskirche.

Zahlen wichtiger als Bibelworte?

Von Zitzewitz äußert „Angst, im Sumpf unterzugehen durch immer neue Verordnungen, die auf die Entmündigung der Gemeinden abzielen und deren Umsetzung nicht genügend erläutert wird“. Sie sehe ein, dass gespart werden muss, aber mit Blick auf Prognosen zu stark sinkenden Mitgliederzahlen habe sie den Eindruck, Zahlen würden „wichtiger genommen als das Wort, das in der Bibel steht“. Auch kleine, aktive Kirchengemeinden mit wenigen Mitgliedern müssten gut betreut werden.

Müller-Zetzsche geht Ende September in den Ruhestand. Er erwartet nicht, dass die Pfarrstelle in Schönfeld erhalten bleibt. Zurzeit werde eine pfarramtliche Neustrukturierung erwogen.