Kirchenamtspräsidentin Springer erneut im Rat der EKD

Die Juristin leitet das Kirchenamt in Hannover seit acht Jahren. Landesbischof Meister lobt ihre „herausragende Expertise“.

Die Juristin Stephanie Springer
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Bremen/Hannover. Die hannoversche Kirchenamtspräsidentin Stephanie Springer ist erneut in den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gewählt worden. Bei der digital von Bremen aus tagenden EKD-Synode erhielt die Juristin die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Delegierten.

Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister beglückwünschte Springer zu ihrer erneuten Wahl. „Mit ihrer herausragenden juristischen Expertise und ihrer großen Erfahrung in der Gestaltung von Veränderungsprozessen wird sie eine wichtige Stimme in der Arbeit des Rates sein.“ Meister war am Wochenende bei den digitalen Synodentagungen in Bremen für weitere drei Jahre als Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) im Amt bestätigt worden.

Karriere in der Landesverwaltung

Springer leitet seit 2013 das evangelisch-lutherische Landeskirchenamt in Hannover. Sie ist verheiratet und gehört seit 2015 zum Rat der EKD. Die Juristin machte zunächst Karriere in der niedersächsischen Landesverwaltung und war Richterin, bevor sie nach ehrenamtlichem Engagement in der Kirche an die Verwaltungsspitze der hannoverschen Landeskirche wechselte.


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Im ersten Wahlgang war die westfälische Präses Annette Kurschus, im zweiten die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs in den Rat gewählt worden. Beide gehörten dem Gremium bereits zuvor an. In weiteren Wahlgängen erhielten zudem der Pharma-Manager Andreas Barner und die SPD-Politikerin Kerstin Griese genügend Stimmen.

Zur Wahl stehen auch zwei weitere Kandidierende aus Niedersachsen: die Oldenburger Rechtsanwältin und Synoden-Präsidentin Sabine Blütchen und die Göttinger Theologiestudentin Julia Schönbeck – sie ist die jüngste Bewerberin für das Gremium.

Wer den Rat wählt

Es sind mehrere Wahlgänge nötig, bis alle Plätze im Rat besetzt sind. Insgesamt 22 Kandidatinnen und Kandidaten bewarben sich ursprünglich um einen Sitz. Einer zog inzwischen seine Kandidatur zurück. Wahlberechtigt sind die 128 Mitglieder der EKD-Synode und die Vertreter der 20 Landeskirchen in der Kirchenkonferenz. (epd)