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Kirchen kritisieren neues bayerisches Ladenschlussgesetz scharf

Die beiden großen christlichen Kirchen in Bayern haben am Donnerstag die Zustimmung des Landtags zum neuen Ladenschlussgesetz bedauert. In einer gemeinsamen Erklärung teilen das katholische Büro Bayern und die bayerische evangelische Landeskirche mit, dass mit dem neuen Gesetz eine „deutliche Einschränkung des Sonntagsschutzes in Bayern verbunden ist“. Der Bayerische Landtag hatte den Gesetzentwurf mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen vom CSU und Freien Wählern beschlossen.

In der Stellungnahme der beiden Kirchen heißt es, die „verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsruhe“ werde zum einen durch die Zulassung der unbegrenzten Sonntagsöffnung für digitale Kleinstsupermärkte angetastet. Weil durch diese neue Regelung auch die Öffnung von abgetrennten Bereichen von bestehenden Supermärkten ermöglicht wird, „ist die Regelung geeignet, das Einkaufsverhalten und den Charakter des Sonntags nachdrücklich zu verändern und den Sonntagsschutz massiv zu beeinträchtigen“, bemängeln die Kirchen.

Der evangelische Kirchenrat Dieter Breit, der unter anderem für die Beziehungen zur Staatsregierung und zum Landtag zuständig ist, und der Leiter des katholischen Büros, Matthias Belafi, kritisierten zudem, dass sich Kommunen künftig leichter zu Tourismus-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten erklären können. Auch dadurch werde eine Sonntagsöffnung von Geschäften ermöglicht. Auch dass künftig Kommunen verkaufsoffene Sonntage ohne wirkliche Begründung abhalten könnten, biete „berechtigten Anlass zur Sorge“ mit Blick auf den Sonntagsschutz.

Die Kirchen werten das neue Gesetz als „deutlichen Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe“, weil die öffentliche Betriebsamkeit an Tagen, „die als Ruhepole des Gemeinwesens gelten sollten und wirksamen staatlichen Schutz verdienen“, verstärkt werde, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme: „Sonn- und Feiertage müssen für alle Menschen verlässliche Zeiten der Regeneration und der Möglichkeit der inneren Einkehr sein und bleiben.“ Es wäre wünschenswert gewesen, diese „kulturelle Errungenschaft“ stärker zu berücksichtigen.

Das neue Ladenschlussgesetz ersetzt in Bayern – als letztem aller 16 Bundesländer – das Ladenschlussgesetz des Bundes von 1956. Das Grundkonzept der Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr an Werktagen bleibt dabei erhalten. In jeder Gemeinde seien künftig jedoch an Werktagen bis zu acht Abendöffnungen pro Jahr bis 24 Uhr erlaubt. Einzelne Geschäfte können weitere viermal individuell und ohne Anlass bis 24 Uhr öffne. Kleinstsupermärkten bis zu 150 Quadratmetern ohne Personal erlaubt das neue Gesetz eine durchgehende Öffnung. (2279/10.07.2025)