Die drei evangelischen Landeskirchen und fünf katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit antijüdischen Bildwerken in und an Kirchen herausgegeben. Die 40-seitige Broschüre solle den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden vor Ort helfen, antijüdische Darstellungen wahrzunehmen, zu verstehen und mit ihnen aufmerksam umzugehen, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten gemeinsamen Mitteilung. „Wir wollen dazu ermutigen, vor Ort bewusst und gut begründet mit den Objekten umzugehen und Verantwortung zu übernehmen.“
Grundsätzlich sei nicht jede Darstellung von Jüdinnen und Juden zugleich antijüdisch, betonten die Bischöfe und Kirchenleitungen. Einige Figuren oder Bilder in und an evangelischen und katholischen Kirchengebäuden entfalteten aber bis heute eine verletzende und herabwürdigende Botschaft und Wirkung. Beispiele dafür sind den Angaben zufolge etwa ein Taufstein mit „Judenfratze“ in der Kirche St. Agatha in Dorsten oder eine Kapitellplastik mit Schwein und Judenfigur im Xantener Dom.
Die Leitlinien enthalten den Angaben zufolge nicht nur Erläuterungen zu antijüdischen Motiven in der Kunstgeschichte, sondern stellen auch verschiedene Möglichkeiten des kritischen Umgangs mit solchen Bildwerken vor. Das könnten neben einer Entfernung oder Verhüllung von Bildern oder Figuren auch die Ergänzung durch eine Kommentierung oder ein kontrastierendes Kunstwerk sein.
Für einen kritischen Kommentar habe sich beispielsweise die katholische Dortmunder Heilig-Kreuz Gemeinde entschieden, teilte das Erzbistum Paderborn mit. Über dem Eingangsportal der Heilig-Kreuz-Kirche gebe es eine „Ecclesia-et-Synagoga“-Darstellung, die die vermeintliche Überlegenheit des Christentums über das Judentum abbilde. Die Kirchengemeinde habe diese mit einem erklärenden Text versehen, der das Bildwerk einordnet und sich gleichzeitig von der Darstellung distanziert.