Keine parlamentarische Gruppe für abtrünnige AfD-Abgeordnete

Die drei über die AfD-Liste in den rheinland-pfälzischen Landtag gewählten fraktionslosen Abgeordneten Michael Frisch, Matthias Joa und Martin Louis Schmidt werden voraussichtlich nicht als parlamentarische Gruppe anerkannt. Der Ältestenrat des Parlaments habe einen entsprechenden Antrag am Dienstag einstimmig abgelehnt, teilte die Landtagsverwaltung in Mainz mit. In der anstehenden Februar-Plenarsitzung soll in der kommenden Woche abschließend darüber abgestimmt werden.

Der wissenschaftliche Dienst des Landtags hatte zuvor einen möglichen Anspruch auf Anerkennung geprüft. Nach dem rheinland-pfälzischen Fraktionsgesetz müsse es sich bei einer parlamentarischen Gruppe um einen politisch homogenen Zusammenschluss handeln. Die Gruppe müsse so groß sein, dass ihr mindestens ein Sitz in den Fachausschüssen zustehen würde. „Im vorliegenden Fall sind diese Voraussetzung nicht erfüllt“, erklärte Landtagspräsident Hendrik Hering. Eine politische Homogenität liege nicht vor, weil Frisch und Schmidt vorerst weiterhin der AfD angehören und lediglich aus der Landtagsfraktion ausgetreten sind. Joa hatte die Partei jedoch 2021 verlassen und den Austritt mit dem wachsenden Einfluss rechtsextremer Kräfte auf die AfD begründet.

Die drei Abgeordneten hatten im Januar ihren Zusammenschluss zu einer Abgeordnetengruppe „Drei Farben“ bekannt gegeben. Von deren Gründung hatten sie sich vor allem eine bessere finanzielle Ausstattung erhofft. Seine Kollegen und er seien enttäuscht über die Entscheidung, sagte Michael Frisch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zumindest ein „Minimum an Ressourcen“ hätten sie sich erhofft. Die Dreier-Gruppe verfüge aktuell nicht einmal über einen Raum, in dem sie sich gemeinsam mit ihren Referenten zu einer Besprechung treffen könne. Daher sei nicht ausgeschlossen, dass die Ablehnung vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz lande.

Weder die Geschäftsordnung des rheinland-pfälzischen Landtags, noch das Fraktionsgesetz des Landes enthalten konkrete Bestimmungen dazu, unter welchen Voraussetzungen einem Zusammenschluss von Abgeordneten als parlamentarische Gruppe besondere Vorrechte zu gewähren sind. Fraktionslose Abgeordnete im rheinland-pfälzischen Landtag können keine eigenen Anträge ins Parlament einbringen, aber zu jedem Tagesordnungspunkt im Plenum sprechen.