Keine Hochzeitstorte für ein schwules Paar

Darf ein Bäcker eine Hochzeitstorte für ein homosexuelles Paar ablehnen, weil er dies nicht mit seinem christlichen Glauben vereinbaren kann? Diese Frage beschäftigt jetzt das Oberste Gericht der USA.

Ein schwules Paar bekam im US-Bundesstaat Colorado keine Hochzeitstorte (Symbolbild)
Ein schwules Paar bekam im US-Bundesstaat Colorado keine Hochzeitstorte (Symbolbild)Creative Dreambox / Fotolia

Washington. Es geht um eine Torte, genauer: um eine nicht gebackene Torte für ein schwules Hochzeitspaar. Ein Bäcker im US-Bundesstaat Colorado weigerte sich, die Bestellung des Paares für die Hochzeitstorte anzunehmen, und berief sich dabei auf seinen christlichen Glauben. Die Ehe sei für ihn ein Bund von Mann und Frau. Am Dienstag muss sich der Oberste Gerichtshof der USA mit der Frage befassen, ob die Diskriminierung von Homosexuellen aus Glaubensgründen gegen das Gesetz verstößt. Das Urteil wird für 2018 erwartet.
David Mullins und Charlie Craig wollten im Juli 2012 im "Masterpiece Cakeshop" kurz vor ihrer Eheschließung eine besondere Torte für das große Ereignis bestellen. Die Bäckerei von Jack Phillips in Lakewood/Colorado lockte Kunden damit, dass ihre Torten nicht nur Torten, sondern "ein Kunstwerk" seien. Doch das Verkaufsgespräch mit dem Geschäftsinhaber war zur großen Enttäuschung von Mullins und Craig schnell beendet.

Gesetze schreiben Gleichbehandlung vor

Phillips erklärte seinen potenziellen Kunden, er backe wegen seines christlichen Glaubens keine Hochzeitstorten für gleichgeschlechtliche Paare. Die diskriminierende Zurückweisung sei niederschmetternd gewesen, sagte Mullins der Zeitung "USA Today". Niemand solle seinen Glauben so praktizieren, dass er andere "entwürdigt und vom öffentlichen Leben ausschließt". Das Paar zog vor Gericht. 
Colorados Gesetze schreiben wie in den meisten anderen US-Bundesstaaten vor, dass Geschäfte Kunden gleich behandeln müssen und nicht wegen Rasse oder sexueller Orientierung benachteiligen dürfen. Phillips erklärte indes, er habe Mullins und Craig nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung abgewiesen, sondern weil er aus Glaubensgründen "keine Torte zur Feier ihrer Ehe backen könne". Kekse oder Geburtstagskuchen könnten sie durchaus bei ihm kaufen. 
Vor Gericht erhielten Mullins und Craig in allen bisherigen Instanzen recht. Doch der Bäcker gibt nicht nach und steht nun vor dem Obersten Gericht, der letzten Instanz. Der Staat wolle Gläubige daran hindern, "ihre religiöse Identität in der Öffentlichkeit zu leben", argumentiert Phillips. Zudem garantiere die Verfassung Redefreiheit. Man könne ihn nicht zwingen, mit einem "Kunstwerk" etwas zu feiern, mit dem er nicht einverstanden sei.

Was die Kirchen sagen

Der konservative Rechtshilfeverband "Alliance Defending Freedom",  der Phillips zur Seite steht, teilte mit, der Bäcker habe einen Großteil seines Geschäfts verloren, weil er nun überhaupt keine Hochzeitstorten mehr herstellen könne. Überdies habe es telefonische Drohungen gegeben.
Die Homo-Ehe ist in den USA seit Juni 2015 legal. "Religionsfreiheit" wird zunehmend Instrument konservativer Verbände gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften und auch gegen unliebsame Gesetze zur Familienplanung. Mehrere Unternehmen und Einzelpersonen, darunter Standesbeamte, eine Floristin und Fotografen, haben vorgebracht, der Staat dürfe sie nicht zwingen, an gleichgeschlechtlichen Ehefeiern teilzunehmen.
In den Kirchen gehen die Ansichten auseinander. Die katholischen Bischöfe haben Partei für den Bäcker ergriffen. Jeder Mensch habe das Recht, "bei religiösen Fragen Wahrheit zu suchen und im privaten und öffentlichen Bereich nach dieser Wahrheit zu leben". Anders sieht das die Evangelische Lutherische Kirche in Amerika. Gesetze für Gleichbehandlung von Kunden schützten alle Religionsgruppen, denn sie sorgten dafür, dass Menschen nicht wegen ihres Glaubens diskriminiert werden.

US-Justizministerium auf Seite des Bäckers

Der Bürgerrechtsverband American Civil Liberties Union, der Mullins und Craig vertritt, verweist auf die Geschichte von Diskriminierung und Religion in den USA. 1968 habe ein Restaurant im Bundesstaat South Carolina Schwarze nicht bedienen wollen, denn die Vermischung der Rassen verstoße gegen den Glauben des Inhabers. Gerichte haben dies zurückgewiesen.
In den Fall hat sich mittlerweile auch das US-Justizministerium eingeschaltet. Es schlug sich auf die Seite des Bäckers: Das Gesetz dürfe Phillips nicht zwingen, gegen seinen Glauben zu verstoßen, so das Ministerium. (epd)