Keine einheitlichen Ramadan-Regeln für Deutschlands Schulen

Können sich muslimische Schülerinnen und Schüler im Fastenmonat Ramadan von der Teilnahme an Klassenarbeiten befreien lassen? Was ist bei der Planung von Klassenfahrten zu berücksichtigen? Antworten darauf gibt es viele.

An Deutschlands Schulen gibt es keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit muslimischen Schülerinnen und Schülern, die während des Ramadan fasten. Ein Sprecher der Kultusministerkonferenz in Berlin verwies am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf unterschiedliche Vorgaben, Hinweise und Handlungsempfehlungen der Länder.

So erörtert das Bildungsministerium in Brandenburg entsprechende Aspekte in einem 14-seitigen Leitfaden. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung legt in einer Bekanntmachung fest, dass muslimische Schülerinnen und Schüler zum Fest des Fastenbrechens an den ersten beiden Tagen vom Unterricht befreit sind. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Bundesländern.

In einem Hinweisblatt des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern heißt es: „Im Umgang mit dem Fasten von Schülerinnen und Schülern sind in jeder Schule individuelle Lösungen erforderlich, die zwischen den betreffenden Schülerinnen und Schülern und deren Eltern oder Sorgeberechtigten besprochen werden müssen.“

Der muslimische Fastenmonat beginnt in diesem Jahr am Sonntag (10. März). Er endet mit dem dreitägigen Fest des Fastenbrechens, das am 10. April startet. Während des Ramadan ist fastenden Muslimen zwischen dem Beginn der Morgendämmerung und Sonnenuntergang das Essen, Trinken, Rauchen und Sex untersagt.

Das Fastengebot gilt ab der Religionsmündigkeit, was dem Alter von etwa 14 Jahren entspricht. „Allerdings fasten vermehrt auch jüngere Schülerinnen und Schüler“, sagte der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Stefan Düll, der KNA. Falle der Ramadan in den Sommer, könnten fastende Jugendliche vermehrt Konzentrationsschwierigkeiten haben, „schon allein, weil das Fastenbrechen am Abend sehr spät und das Frühstück am nächsten Morgen sehr früh stattfindet und so weniger Schlaf möglich ist“.

Organisatorisch nähmen viele Schulen Rücksicht auf die religiösen Bedürfnisse von muslimischen Schülerinnen und Schülern. Allerdings könne man nicht einen ganzen Monat lang zum Beispiel auf Klassenarbeiten oder Klausuren verzichten, gab Düll zu bedenken.

Dessen ungeachtet blicken die großen Bildungsverbände gelassen auf den Ramadan-Auftakt an Deutschlands Schulen. Der muslimische Fastenmonat biete „eine gute Gelegenheit, über Religion ins Gespräch zu kommen“, so der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung VBE, Gerhard Brand, der KNA.

Das gilt laut Deutschem Lehrerverband auch mit Blick auf die Kämpfe im Gazastreifen und in Israel. Der Ramadan und das familiäre Fastenbrechen böten keinen Anlass, sich anders mit dem Nahostkonflikt zu beschäftigen als bislang, betonte Verbandspräsident Düll.

Doreen Siebernik, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für Jugendhilfe und Sozialarbeit, formulierte es auf Anfrage der KNA so: „Uns liegen keine Informationen vor, dass diesmal der Ramadan anders verlaufen wird als in den vergangenen Jahren.“