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Katholische Laien warnen vor Entkernung des Lieferkettengesetzes

Das sogenannte Lieferkettengesetz ist vielen Unternehmen ein Dorn im Auge. Katholische Laien wollen indes daran festhalten. Entsprechend groß ist ihre Kritik an den neuesten Plänen der Regierung.

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, kritisiert die geplante Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes deutlich. Der von der schwarz-roten Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf zur Änderung nehme dem Gesetz entscheidende Punkte der Wirksamkeit: “Der Gesetzesnovelle liegt das Narrativ zugrunde, dass die Wirtschaft floriert, wenn der gesetzliche Schutz von Mensch und Umwelt erodiert. Das Gegenteil ist der Fall”, so Stetter-Karp.

CDU/CSU und SPD hätten sich im Koalitionsvertrag zur universellen Geltung der Menschenrechte bekannt und den Willen bekundet, sich für die Bekämpfung von Armut, Hunger und Ungleichheit sowie für die internationalen Nachhaltigkeitsziele einzusetzen. Diese Ankündigung löse die Bundesregierung mit ihrer jetzigen Entscheidung nicht ein. “Sie stellt Menschenrechte und Umweltschutz bei den Lieferketten aufs Abstellgleis”, so die Präsidentin des höchsten katholischen Laiengremiums in Deutschland.

Die ZdK-Vollversammlung hatte im Mai gefordert, das deutsche Lieferkettengesetz nicht anzutasten. “Für einen bürokratiearmen Umgang mit Sorgfaltspflichten braucht es nicht weniger Standards, sondern eine pragmatische Praxis zwischen Firmen und den zuständigen Behörden”, sagte Stetter-Karp nun. Das lange geltende Prinzip der Freiwilligkeit sei hingegen nahezu wirkungslos gewesen. “Das Lieferkettengesetz ist ein Instrument, das wirkt.”

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass bestehende Berichtspflichten gestrichen und Verstöße nur noch in besonders schweren Fällen bestraft werden. Arbeitgeber fordern weitergehende Änderungen, Entwicklungsorganisationen sind entsetzt. Die Bundesregierung verweist derweil auf das EU-Lieferkettengesetz, das noch umgesetzt werden muss. Bis dahin gelte das nationale Gesetz nahtlos weiter. Menschenrechtsstandards würden nicht gesenkt. Die nun geplanten Änderungen müssen noch den Bundestag passieren.