Katholische Kirche kritisiert neue Empfehlungen zu Abtreibung

Die katholische Bischofskonferenz sieht die von der Ampel-Kommission vorgeschlagenen Empfehlungen zur Abtreibung mit Sorge. Sie plädiert für ein Beibehalten der derzeitigen Regelungen.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Empfehlungen der Kommission zur Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregelung scharf kritisiert. Statt dessen solle die bisherige Regelung beibehalten werden, erklärte der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Montag in Bonn. Die Empfehlungen beruhten auf der Annahme, dass ein Schwangerschaftsabbruch das ungeborene Kind nicht in seiner Menschenwürde verletze.

Ein vollwertes Lebensrecht erlange das Kind laut Ansicht der Kommission erst mit der Geburt, kritisierte der Limburger Bischof. Eine solche Relativierung der fundamentalen Würde jedes Menschen, auch des ungeborenen Kindes, und eine Relativierung, Einschränkung oder Abstufung des damit verbundenen Grundrechts auf Leben „halten wir für falsch“, betonte Bätzing. Zudem widerspreche die Kommission damit zentralen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, so Bätzing. Das Gericht gehe von einem vollwertigen Lebensschutz des ungeborenen Kindes ab dem Zeitpunkt der Einnistung der befruchteten Eizelle aus.

Auch die weiteren Empfehlungen – die Aufhebung des Verbots der Eizellspende sowie die Zulassung der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft -, kritisiert die Bischofskonferenz. Die Praxis der Leihmutterschaft verletzte die Würde der Frau und des Kindes. Auch die Kommission selbst sehe das hohe Risiko, dass bei der Durchführung einer Leihmutterschaft Rechte der beteiligten Personen verletzt würden. Bätzing sagte, er bezweifele, dass von der Kommission vorgeschlagene rechtliche Regelungen die grundsätzlichen Probleme auflösen könnten.

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und sich die schwangere Frau zuvor beraten lässt. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Die Kommission unterteilt die Schwangerschaft in drei Phasen: Demnach empfiehlt das Gremium, die Abtreibung in der Frühphase, den ersten 12 Wochen, in jedem Fall straffrei zu stellen und als rechtmäßig zu kennzeichnen. Es obliege dem Gesetzgeber, das mit einer Beratungspflicht zu verbinden. In der mittleren Phase, bis zur 22. Woche, könne der Gesetzgeber entscheiden, bis wann ein Abbruch straffrei sein solle. Ab der 22. Woche sei der Abbruch rechtswidrig. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation müsse es zudem weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft.