Katholische Bischofswahl

Den Ablauf der Bischofswahl in Osnabrück legt das Preußenkonkordat von 1929 fest. Diesem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl unterliegen neben dem Osnabrücker noch 14 weitere Bistümer in Deutschland, die einmal zu Preußen zählten. Darunter sind etwa auch Hildesheim, Aachen, Hamburg und Essen. Zum Heiligen Stuhl gehören neben dem Papst auch sämtliche Leitungs- und Verwaltungsorgane.

Diesen Regeln zufolge erstellen die Domkapitulare zunächst eine Liste mit möglichen Kandidaten. Diese schicken sie zur Prüfung nach Rom. Auch die Bischöfe der übrigen ehemals preußischen Diözesen können eigene Kandidatenlisten an den Heiligen Stuhl senden.

Papst Franziskus schickt danach drei Kandidatenvorschläge in das betreffende Bistum zurück. Aus diesen wählen die Domkapitulare den künftigen Bischof. Die Listen sind für den Papst eine Orientierungshilfe. Bindend sind sie aber nicht. Er kann auch drei ganz neue Kandidaten bestimmen.

Die Domkapitulare haben drei Monate Zeit, aus den drei Vorschlägen einen Bischof zu wählen. Sobald einer der drei die absolute Mehrheit erreicht, ist er gewählt. Sollte dies nach zwei Wahlgängen nicht gelingen, kommt es zu einer Stichwahl unter den beiden mit den meisten Stimmen.

Wenn das Domkapitel alle drei Kandidaten für ungeeignet hält, kann es den Heiligen Stuhl um eine neue Liste bitten. Das Recht, eine neue Liste zu bekommen, hat das Wahlgremium aber nicht. Der Heilige Stuhl kann dann einen neuen Bischof einsetzen.

All diese Schritte finden unter absoluter Geheimhaltung statt. Niemand außer den direkt beteiligten Personen erfährt etwas von den Namen auf den Listen, auch nicht im Nachhinein. Nicht einmal die Kandidaten wissen, dass sie als kommender Bischof gehandelt werden. Der künftige Bischof wird erst nach der Wahl gefragt, ob er das Amt annehmen möchte. Stimmt er zu, wird er offiziell von Papst Franziskus ernannt. Die Ernennung wird zeitgleich in Rom und dem betreffenden Bistum bekannt gegeben.