Katholische Bischöfe lehnen Änderung des Abtreibungsrechts ab

“Die Würde des noch nicht geborenen Kindes im Mutterleib im Blick haben”: Die katholische Deutsche Bischofskonferenz kritisiert die Empfehlung von Experten für eine Reform des Abtreibungsrechts.

Gesetzestext Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
Gesetzestext Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch (StGB)Imago / blickwinkel

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz kritisiert die Empfehlung von Experten für eine Reform des Abtreibungsrechts. „In großer Sorge nehmen wir die aktuelle Debatte um Fragen des Lebensschutzes in unserem Land wahr“, teilte der Ständige Rat der Bischofskonferenz in Bonn mit. Das Leben des Menschen sei schutzwürdig von allem Anfang an bis zum natürlichen Tod.

Das Recht auf Selbstbestimmung sei zwar ein hohes Gut, heißt es in der Stellungnahme weiter. Es sei „wichtig, die Frauen in ihrer individuellen Situation des Schwangerschaftskonflikts achtsam wahrzunehmen, der Würde der Frau mit Achtung zu begegnen und ihr Selbstbestimmungsrecht nicht in ungebührlicher Weise einzuschränken“. Das Leben des Kindes könne ohne die Mutter nicht geschützt werden. Zugleich aber müsse „die Würde des noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten und sich als Mensch entwickelnden Kindes im Mutterleib im Blick“ bleiben.

Bischöfe wollen Erhalt der bisherigen Gesetzeslage

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte am 15. April eine Reform des Abtreibungsrechts empfohlen. Das Gremium rät, Abtreibungen im frühen Stadium der Schwangerschaft zu erlauben und nicht mehr im Strafrecht zu regulieren. Bislang gilt, dass Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig, innerhalb einer bestimmten Frist und nach Beratung aber straffrei sind.

Die katholischen Bischöfe sprachen sich für den Erhalt der bisherigen Gesetzeslage aus. Diese Regelung suche einen Ausgleich zweier in der Menschenwürde wurzelnder Rechtsgüter und habe zu einer gesellschaftlichen Befriedung erheblich beigetragen. Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass es eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung sei, den Schutz und die Rahmenbedingungen für schwangere Frauen zu verbessern, um Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden oder zu entschärfen.