Kartellamtschef: Keine Einwände gegen Kooperationen bei Medien
Weil Werbeanzeigen zu Digitalkonzernen abwandern, geraten Medienhäuser in finanzielle Probleme. Das Kartellamt hat nichts dagegen, wenn Medien deshalb enger zusammenarbeiten – sofern Vorgaben beachtet werden.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begrüßt Kooperationen zwischen Medienhäusern. Im Interview mit dem KNA-Mediendienst sagte Mundt am Donnerstag, das Kartellamt habe nichts dagegen, wenn beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Sender mit einer gemeinsamen Streaming-Plattform Netflix und Co. etwas entgegensetzten. “Im Gegenteil. Es kommt aber auf die Ausgestaltung an. Es darf keine Preisabsprachen oder andere Vereinbarungen geben, die den Wettbewerb beschränken, denn dann entsteht ein Kartell”, so Mundt weiter.
Im Zuge der Diskussionen um den Rundfunkbeitrag und den Reformprozess der Öffentlich-Rechtlichen war in den vergangenen Monaten viel über eine mögliche gemeinsame Plattform gesprochen worden. Mundt stellt nun klar, dass eine solche Plattform nicht am Kartellamt scheitern würde, sofern dort, wo die Sender unternehmerisch tätig seien, also bei privaten Produktionsfirmen oder beim Werbegeschäft, das Wettbewerbsrecht eingehalten werde. “Die privaten Sender haben das verstanden, die öffentlich-rechtlichen Anstalten vielleicht noch nicht”, sagte Mundt.
Gegen die Wettbewerbsvorteile der großen US-Digitalkonzerne im Medienbereich, vor allem auf dem Anzeigenmarkt, setzt Mundt ebenfalls auf das Wettbewerbsrecht: “Wir haben uns zum Beispiel mit Google News Showcase beschäftigt, wo Medienhäusern ein Mitspracherecht darüber haben, was dort an Nachrichteninhalten ausgespielt wird, und wir sichergestellt haben, dass die Verlage sich auf das Leistungsschutzrecht berufen können.” Mithilfe des Leistungsschutzrechts können Verlage beteiligt werden, wenn Ausschnitte ihrer Inhalte auf anderen Plattformen, beispielsweise Google, angezeigt werden.