Kartellamt erlaubt Anzeigenvermarktung von AdAlliance und Bauer
Das Bundeskartellamt hat aktuell keine Einwände gegen die gemeinsame Anzeigenvermarktung der zu RTL Deutschland gehörenden AdAlliance und des Heinrich Bauer Verlags. Weil durch die Kooperation die Verhandlungsoptionen für potenzielle Anzeigenkunden eingeschränkt würden, habe die Behörde allerdings wesentliche Anpassungen des Kooperationsvertrages gefordert, teilte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am Montag in Bonn mit. Diese Anpassungen beträfen beispielsweise die Preishoheit von Bauer und den Informationsaustausch zwischen den Beteiligten.
Eine Befragung von Werbekunden, Mediaagenturen und Wettbewerbern habe gezeigt, dass die Kunden jedoch keine negativen Auswirkungen aufgrund der Kooperation erwarteten. „Unterm Strich haben wir uns entschieden, die Zusammenarbeit zum jetzigen Zeitpunkt zu tolerieren“, sagte Mundt. „Wie auch bei den anderen größeren Vermarktungskooperationen in der Branche werden wir aber die Entwicklung weiter beobachten und können bei Problemen einschreiten.“
Die Entscheidung betrifft die Anzeigenvermarktung für Zeitschriften des Bauer Verlages in den Kategorien „Essen/Trinken“ (zum Beispiel „Lecker“), „Wohnen/Einrichten“ (zum Beispiel „Wohnidee“) und „Frauenzeitschriften“ (zum Beispiel „Cosmopolitan“). Die Vermarktung des übrigen Werbeinventars von Bauer war bereits Anfang dieses Jahres auf AdAlliance übertragen worden. Es handelte sich dabei um Werbeinventar aus den Bereichen Print und Digital, die mangels Überschneidung der jeweiligen Tätigkeitsbereiche der beiden Unternehmen als offensichtlich kartellrechtlich unbedenklich eingestuft werden konnten. Das von der vorliegenden Entscheidung umfasste zusätzliche Werbeinventar entspricht etwa zehn Prozent des gesamten Werbeinventars von Bauer.
AdAlliance vermarktet Werbeplätze in unterschiedlichen TV-, Print-, Audio- und Digitalangeboten von RTL Deutschland. Unter anderem gehören zu dem Portfolio des Unternehmens auch Zeitschriftentitel in den genannten Kategorien (zum Beispiel „Essen & Trinken“, „Schöner Wohnen“ oder „Brigitte“).
Bei der Anzeigenvermarktung hatte das Bundeskartellamt zuletzt ähnliche Vermarktungskooperationen zwischen BCN und der Medienholding Klambt beziehungsweise zwischen BCN und der Funke Mediengruppe trotz vergleichbarer Bedenken ebenfalls geduldet und sich ein späteres Eingreifen insbesondere bei Beschwerden aus dem Markt explizit vorbehalten.