Käßmann gegen Neuregelung beim Abtreibungsparagrafen
Die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margit Käßmann), geht auf Distanz zur aktuellen EKD-Stellungnahme zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Die frühere hannoversche Landesbischöfin sprach sich gegen eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs-Paragrafen 218 aus, sagte sie der „Augsburger Allgemeinen“! (Samstag): „Ich finde die bisherige Regelung, die mir auch schon Sorgen bereitet, hat sich bewährt.“ In der aktuellen Stellungnahme des Rates der EKD wird eine teilweise Streichung strafrechtlicher Vorschriften bei Abtreibungen befürwortet.
Käßmann erinnerte in einem Gespräch mit der Zeitung an die ältere gemeinsame Erklärung „Gott ist ein Freund des Lebens“ des Rates der EKD mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz: „Darin haben wir festgehalten, alles zu tun, um einer Frau einen Weg mit dem Kind aufzuzeigen“, sagte sie. Es gelte aber auch, die Frau zu achten, die sich für eine Abtreibung entscheidet„, betonte sie: “Es ist richtig, dass Abtreibung nicht bestraft wird, und ich möchte, dass Abtreibungen – wenn sie denn stattfinden – in medizinisch sicheren Verhältnissen vorgenommen werden“.
Der Rat der EKD hatte kürzlich in einer Stellungnahme dafür plädiert, Abtreibungen in frühen Stadien nicht mehr strafrechtlich zu sanktionieren, jedoch die bisherige Beratungspflicht vor Schwangerschaftsabbrüchen beizubehalten. An der Stellungnahme regt sich innerhalb der evangelischen Kirche auch Kritik. Am Donnerstag hatte sich der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl in einer gemeinsamen Erklärung mit seinem katholischen Amtskollegen Bischof Gebhard Fürst für eine Beibehaltung der derzeitigen rechtlichen Regelung ausgesprochen. (00/xxxx/11.11.2023)