Das sogenannte Lieferkettengesetz ist vielen Unternehmen ein Dorn im Auge. Nun sollen sie bei ihren Berichtspflichten entlastet werden. Ganz abgeschafft werden die Sorgfaltspflichten aber nicht.
Das deutsche Lieferkettengesetz zur Wahrung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards soll unternehmerfreundlicher werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, die bislang bestehende Berichtspflicht zu streichen. Verstöße sollen künftig nur noch in besonders schweren Fällen bestraft werden. Ziel sei es, die Unternehmen zu entlasten und die Umsetzung der sogenannten Sorgfaltspflichten in den Lieferketten zu erleichtern. Dem Gesetzentwurf muss noch der Bundestag zustimmen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) versprach, dass mit der Gesetzesänderung die Menschenrechtsstandards weiter hoch blieben, insbesondere mit Blick auf den Schutz von Kindern vor Ausbeutung und Zwangsarbeit. “Das nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist”, so Bas. Die EU-Richtlinie wird derzeit nochmals überarbeitet, vereinheitlicht und soll bis Mitte 2026 von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die deutsche Wirtschaft stößt sich seit Jahren am Lieferkettengesetz und hält es für eine Wachstumsbremse. Die Union hatte daher im Wahlkampf angekündigt, dass sie das Gesetz ganz abschaffen wolle. Die SPD hatte versprochen, Hürden für Unternehmen abzubauen, bis die EU-Richtlinie greift.