Zusätzliche Steuervorteile und mehr Schutz vor persönlicher Haftung: Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung ehrenamtliches Engagement attraktiver machen. Das Bundeskabinett hat unter anderem beschlossen, die steuerlich absetzbaren Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen im nächsten Jahr zu erhöhen. Die Staatsministerin für Ehrenamt, Christiane Schenderlein (CDU), sprach von einem „ersten Schritt, um Vereinen und Ehrenamtlichen den Einsatz für die Gesellschaft zu erleichtern“.
Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass die Übungsleiterpauschale von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr steigen soll. Die Pauschale können Menschen in Anspruch nehmen, die nebenberuflich zum Beispiel als Chorleiter, Sporttrainerin oder Kirchenmusiker im Einsatz sind oder an einer Fachhochschule lehren. Einnahmen aus solchen Tätigkeiten bleiben in Höhe der Pauschale steuerfrei.
Ehrenamtspauschale wird erhöht
Die Ehrenamtspauschale ist inhaltlich breiter angelegt und umfasst zum Beispiel auch Aufwandsentschädigungen für Platzwarte im Amateursport oder für Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins. Sie soll von aktuell 840 auf 960 Euro angehoben werden.
Außerdem soll das sogenannte Haftungsprivileg ausgeweitet werden. Bislang gilt, dass Ehrenamtliche beim Einsatz in einem Verein nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haften, solange sie maximal 840 Euro im Jahr bekommen. Die neue Vergütungsgrenze soll bei 3.300 Euro liegen. „Wer einem Verein viele Stunden seiner Freizeit schenkt, soll eine faire Aufwandsentschädigung bekommen können – ohne bei einem Missgeschick oder Unfall dafür mit voller Haftung einzustehen“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Die für Sport und Ehrenamt zuständige Staatsministerin Schenderlein kündigte weitere Schritte an. „Regeln vereinfachen, Förderbedingungen verschlanken und die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Freiwilligen verbessern: Das steht auch nach dem heutigen Tag für die kommenden Monate auf unserer Tagesordnung.“
Mehr Geld für Pendlerpauschale
Das Kabinett beschloss noch eine Reihe weiterer Änderungen. So soll die Pendlerpauschale künftig einheitlich bei 38 Cent pro Kilometer und Arbeitstag liegen. Derzeit können für die ersten 20 Kilometer der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 30 Cent von der Steuer abgesetzt werden, für jeden weiteren Kilometer sind es heute bereits 38 Cent.
Kritisch blickt unter anderem das Umweltbundesamt auf die Pendlerpauschale: Sie fördere das Pendeln per Auto und damit klimaschädliches Verhalten. Zudem profitierten Menschen mit höheren Einkommen besonders stark.
Die steuerlichen Änderungen und die Ausweitung des Haftungsprivilegs hatten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Als Nächstes befassen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Entwurf.
