Kabinett berät über die vereinfachte Einbürgerung
Nachdem die Ampel-Regierung den Gesetzentwurf zu vereinfachten Einbürgerung verabschiedet hat, liegt das Regelwerk nun beim Bundeskabinett zur Abstimmung.
Ein Regelwerk zur vereinfachten Einbürgerung geht in das Gesetzgebungsverfahren. Das Bundeskabinett will nach Angaben des Bundesinnenministeriums mit dem Entwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht befassen. Anschließend stellt Ministerin Nancy Faeser (SPD) die Einzelheiten in Berlin der Öffentlichkeit vor.
Die Ampel-Koalition plant unter anderem, die Wartezeit bis zur möglichen Einbürgerung zu verkürzen. Auch sind Erleichterungen für die sogenannte Gastarbeitergeneration sowie eine Zulassung des sogenannten Doppelpasses vorgesehen.
Lange Fristen bei Einbürgerung
Aktuell kann sich einbürgern lassen, wer seit acht Jahren in Deutschland lebt, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem Sprachkenntnisse, die selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts und ein erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest.
Wer sogenannte besondere Integrationsleistungen vorweist, etwa ein besonders gutes Sprachniveau oder gute schulische oder berufliche Leistungen, kann sich nach sechs Jahren einbürgern lassen. Viele Staaten, darunter Frankreich, die USA, Irland und Kanada, haben kürzere Fristen.