Juwelendiebstahl: Revision der Angeklagten abgelehnt

Das Urteil zum Dresdner Juwelendiebstahl 2019 ist rechtskräftig. Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig habe die Revisionen von vier Angeklagten abgelehnt (5 StR 125/24), teilte der BGH am Freitag in Leipzig mit. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben.

Die Jugendkammer des Landgerichtes Dresden hatte im Mai 2023 fünf Männer aus dem Berliner Remmo-Clan wegen besonders schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen sowie Sachbeschädigung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein sechster Angeklagter wurde wegen eines Alibis freigesprochen.

Dem Urteil war im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft eine Verständigung mit den anschließend geständigen Angeklagten vorausgegangen, die mit der Rückgabe eines Teils der Beute verbunden war. Die Strafmaße belaufen sich zwischen vier Jahren und vier Monaten (Jugendstrafe) bis zu sechs Jahren und drei Monaten. Vier der Verurteilten legten Revision ein.

Beim Juwelendiebstahl 2019 waren aus dem Historischen Grünen Gewölbe im Dresdner Residenzschloss 21 kulturhistorisch wertvolle Schmuckstücke mit einem Versicherungswert von mehr als 100 Millionen Euro gestohlen worden. 18 Teile sind inzwischen zurückgekehrt, wenn auch zum Teil stark beschädigt.