Juwelendiebstahl: Bundesgerichtshof entscheidet über Revision

Zehn Monate nach dem Urteil zum Dresdner Juwelendiebstahl sind beim Bundesgerichtshof Revisionen von vier Angeklagten eingegangen. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs werde dazu beraten, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Ein Termin dafür stehe noch nicht fest (Aktenzeichen 5 StR 125/24).

Der Generalbundesanwalt habe beantragt, über die Revisionen der Angeklagten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden und alle Rechtsmittel als unbegründet zu verwerfen, hieß es. Das Landgericht Dresden hatte am 16. Mai 2023 fünf Männer zu mehrjährigen Haftstrafen wegen des Juwelendiebstahls verurteilt (2 KLs 422 Js 23291/20).

Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass sie im November 2019 wertvollen Schmuck aus dem Historischen Grünes Gewölbe in Dresden gestohlen hatten. Ein sechster Angeklagter wurde freigesprochen. Er hatte im Prozess ein Alibi nachgewiesen.

Insgesamt waren 21 Schmuckstücke aus dem Dresdner Residenzschloss gestohlen worden. 18 Teile sind inzwischen zurückgekehrt, wenn auch zum Teil stark beschädigt. Wegen des laufenden Verfahrens können sie noch nicht wieder öffentlich gezeigt werden.