Die Niederlande wollen abgelehnte Asylbewerber künftig nach Uganda überstellen. Bundesjustizministerin Hubig stellt solche Modelle in Frage. Es gehe um völkerrechtliche Verpflichtungen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht eine Drittstaatenregelung zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber kritisch. “Ich bin skeptisch, ob dieses Modell in der Praxis funktionieren kann. Ein erfolgreicher Nachweis dafür fehlt bislang”, sagte sie der “Welt am Sonntag”. Rechtlich müsste sichergestellt werden, dass auch in dem Drittstaat alle völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Schutzsuchenden eingehalten werden, unterstrich Hubig mit Blick auf eine jüngste Absichtserklärung der Niederlande mit Uganda.
Aus ihrer Sicht sollte man sich zunächst auf die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) konzentrieren. “Wir müssen die irreguläre Migration in die EU und innerhalb der EU begrenzen”, so Hubig: “Geas kann dazu beitragen – wenn alle mitziehen.”
Deutschland bleibe weiterhin auf reguläre Migration angewiesen – “und auf schnellere Integration von Menschen, die hier ein Bleiberecht haben”, betonte die SPD-Politikerin weiter. “Wir brauchen auch Menschen mit ausländischen Wurzeln – und sie sind willkommen.”
Bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse fordert die Ministerin mehr Tempo. Hier gebe es immer noch einen “Flickenteppich aus Zuständigkeiten und Verfahren”. Außerdem sei zu überlegen, ob fortgeschrittene Sprachkenntnisse überall erforderlich seien. “Wenn wir sagen, dass man in bestimmten Berufen nur starten kann, wenn man mindestens das Sprachniveau C1 hat, dann dauert es Jahre, bis die Menschen arbeiten.”