Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) lehnt es ab, verbale sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen gezielter strafrechtlich verfolgbar zu machen. Das sogenannte Catcalling sei zwar ein vorwerfbares Verhalten, aber eben nicht ein zwingend strafrechtlich vorwerfbares Verhalten, sagte die Juristin der tageszeitung. Das Strafrecht sei das schärfste Schwert des Staates. Diese Taten überschritten aber nicht die dafür nötige Schwelle.
Am Ende komme bei diesen Fällen ganz oft ein Freispruch heraus, weil sie schwer beweisbar seien, sagte Geiert. Hinzu komme die fehlende Klarheit, ab wann eine Schwelle überschritten wurde und wann nicht: „Abschreckende Wirkung wird nur bei ganz klaren Tatbeständen geschaffen. Eine solche Klarheit können wir nicht in ein mögliches Gesetz bringen.“
