Justizminister Buschmann will bei Elternrecht keine Revolution

Eine Ausweitung des Elternrechts auf drei Personen – das Verfassungsgericht hält das für möglich. Doch so weit will Justizminister Buschmann nicht gehen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht das Karlsruher Urteil zum Elternrecht als „Rückenwind“ für seine Reformpläne beim Abstammungsrecht an. Auch er wolle eine Stärkung der Rechte leiblicher Väter, erklärte Buschmann am Dienstag in Berlin. Sein Ministerium plane aber nicht, das Elternrecht auf mehr als zwei Elternteile auszuweiten. „Wir wollen eine Reform, aber keine Revolution“, so Buschmann.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte bei seiner Entscheidung am Dienstag erläutert, eine Ausweitung auf drei Personen wäre mit dem Grundgesetz und insbesondere mit dem Kindeswohl vereinbar. Allerdings brauche es in diesem Fall klare und eindeutige Zuweisungen der jeweiligen Rechte und Pflichten der drei Eltern gegenüber dem Kind, so die Karlsruher Richter.

Zugleich stellte das Verfassungsgericht klar, dass der Gesetzgeber auch bei der Beschränkung auf zwei Elternteile bleiben kann. Dann müssten allerdings die Rechte von leiblichen Vätern gestärkt werden: Sie müssten insbesondere in Streitfällen die Chance erhalten, die rechtliche Vaterschaft zu beantragen.

Anlass war die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt, der weitgehend Recht erhielt. Er ist leiblicher Vater eines heute drei Jahre alten Kindes und sah seine Elternrechte verletzt. Die Mutter weigert sich, ihn als rechtlichen Vater anzuerkennen. Die Frau trennte sich unmittelbar nach der Geburt von ihm und ließ den neuen Lebenspartner als rechtlichen Vater eintragen. Der leibliche Vater durfte bislang sein Kind nur alle zwei Wochen für drei Stunden sehen.

Buschmann betonte, seine Pläne zur Reform des Abstammungsrechts seien ausgearbeitet. Sein Ministerium arbeite auf Hochtouren, bald einen Reformentwurf zum Abstammungsrecht vorzulegen.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, betonte, es sei seit langem ein Anliegen der FDP, dass leibliche Väter, die sich um ihre Kinder bemühen, nicht ausgebootet würden. „Solange ein gerichtliches Verfahren läuft, in dem ein Mann seine Vaterschaft feststellen lassen will, soll grundsätzlich kein anderer Mann die Vaterschaft für dieses Kind anerkennen können.“ In Anfechtungsverfahren müssten alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden, beispielsweise, ob sich der leibliche Vater von Anfang an um das Kind bemüht habe oder ob seine rechtliche Vaterschaft gezielt verhindert werden sollte.

Der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Wir freuen uns, dass der Vater, der das Kind gezeugt hat, nicht mehr von der Vaterschaft ausgeschlossen werden kann“, heißt es in einer ersten Stellungnahme auf der Homepage des Vereins. „Wir sprechen uns dafür aus, dass es bei zwei Elternteilen bleibt und der leibliche Vater im Regelfall auch der rechtliche Vater ist.“ Der Verein ist nach eigenen Angaben mit 4.000 Mitgliedern der bundesweit größte Interessenverband für Eltern, die von ihren Kindern getrennt leben.