Patchworkfamilien oder gleichgeschlechtliche Eltern – neben der klassischen Familie mit Vater und Mutter gibt es viele andere Formen. Daher will Minister Buschmann das Familienrecht ändern, trotz emotionaler Debatte.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigt die von ihm geplanten Neuerungen im Familienrecht. Es gelte, einen “Reformstau” aufzulösen, sagte er im Interview der Zeitung “Welt” (Sonntag online). “Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht.” Neben der klassischen Familie aus Vater, Mutter und Kind gebe es neue Formen des Zusammenlebens: Paare ohne Trauschein, Trennungsfamilien, Patchworkfamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften – auch mit Kindern. Für sie biete das Recht noch keinen passenden Rahmen.
Buschmann beklagte, dass die gesellschaftspolitische Debatte über diese Fragen mit emotionaler Hitze und unerbittlicher Schärfe geführt werde. Die vorlegten Vorschläge seien im internationalen Vergleich aber nicht ungewöhnlich. “Wir nehmen auch niemandem etwas weg, wenn wir Benachteiligungen abbauen”, so der Minister.
Die Strukturprinzipien des Abstammungsrechts bleiben laut Buschmann unangetastet: “Kinder haben immer nur zwei rechtliche Eltern. Die Frau, die das Kind gebiert, ist immer die rechtliche Mutter. Und der rechtliche Vater bleibt regelmäßig der Mann, der das Kind zeugt.” In einer Ehe zwischen Frau und Mann werde immer der Ehemann rechtlicher Vater eines in die Ehe geborenen Kindes – auch wenn er nicht der leibliche Vater sei.
Entsprechendes solle gleichgeschlechtlichen Frauenpaaren ermöglicht werden, die bisher einen aufwendigen Adoptionsprozess durchlaufen müssten. Indes: Wenn der Samenspender selbst rechtlicher Vater des Kindes sein möchte, solle auch dies möglich sein – über eine vor der Zeugung geschlossene Elternschaftsvereinbarung.
Buschmann will nach eigenen Worten das Wechselmodell fördern; also die wechselseitige Betreuung durch beide Eltern nach einer Trennung. Neben der exakt hälftigen Betreuung beider Elternteile könne es dabei aber auch asymmetrische Betreuungsanteile von 60 zu 40 oder 70 zu 30 Prozent geben.
Mit Blick auf den Unterhalt gelte es, Ungerechtigkeiten abzubauen, so der Minister. “Bei den Unterhaltszahlungen macht es oft keinen Unterschied, ob ein Elternteil einen substanziellen Anteil an der Erziehung leistet oder sich nur selten einbringt.” Wer sich in der Erziehung seines Kindes einbringe, übernehme natürlich auch mehr Kosten. “Wir haben dazu eine Formel entwickelt, die die jeweiligen Betreuungsanteile, das Einkommen und die Fixkosten berücksichtigt und gleichzeitig sicherstellt, dass das Kind ausreichend versorgt ist.”
Buschmann (FDP) hatte Mitte Januar Vorschläge für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht vorgelegt. Die vorgelegten Eckpunkte sollen der öffentlichen Diskussion dienen. Das Ministerium will dann im ersten Halbjahr einen Gesetzentwurf vorlegen.
Unterdessen kritisierte der Verband getrennterziehender Eltern die Vorschläge. Ein Vater müsse im klassischen Anwendungsfall getrennter Haushalte weiter viele Hürden überwinden, um als Vater im Rechtssinn und damit als Sorgeperson anerkannt zu werden. Zwar begrüßte der Verband, dass Kinder ein eigenes Recht zum Umgang mit dem leiblichen Vater bekommen sollen. Es stelle sich aber die Frage, welches Kind in welchem Alter von diesem Recht Gebrauch mache. Das Modell der Doppelresidenz müsse wie in anderen Ländern zum Standardmodell nach der Trennung werden.