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Juristen kritisieren Abschiebegesetz als “teils rechtswidrig”

Das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ muss nach Ansicht der Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände grundlegend überarbeitet werden. Zahlreiche Punkte des Regelwerks seien bedenklich, „teils eklatant rechtswidrig“, teilte die Rechtsberaterkonferenz nach einem Treffen in Stuttgart am Donnerstag mit.

Viele der geplanten Regelungen griffen massiv in Grundrechte ein, kritisierte die Rechtsanwältin Catrin Hirte-Piel. So sollen bei Abschiebungen auch ohne richterlichen Beschluss die Zimmer Unbeteiligter in Flüchtlingsheimen durchsucht werden können. Zur Identitätsklärung sollen Handys ausgelesen und Unterkünfte nach Dokumenten durchsucht werden können. „Selbst der Bundesrat hat das in einer Stellungnahme als verfassungswidrig eingestuft“, sagte Hirte-Piel.

Die Juristen kritisieren auch die geplanten Kürzungen bei den Asylbewerberleistungen. „Insbesondere die Bezahlkarte, wie sie nun in Bayern vorpreschend umgesetzt werden soll, ist diskriminierend und nicht durchdacht“, erklärte Rechtsanwältin Katharina Camerer. „Durch die Beschränkung der Bezahlfunktion auf ausgewählte Geschäfte wird die soziale Teilhabe, die das Bundesverfassungsgericht auch für Asylsuchende und Geduldete fordert, unzulässig eingeschränkt.“

Die Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Arbeiterwohlfahrt sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) Rechtsberatung für Asylsuchende und Flüchtlinge anbietet. (2872/30.11.2023)