Jurist kritisiert Woelkis Pläne für Pfarreifusionen

Weniger Priester und weniger Geld: Im Erzbistum Köln sollen Pfarreien zu größeren Einheiten fusionieren. Ein Jurist und Katholik kritisiert das Vorgehen von Kardinal Woelki.

Ein Jurist hält die geplanten Pfarreifusionen im Erzbistum Köln nicht mit dem katholischen Kirchenrecht vereinbar. Günter Winands wirft dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki in der Fachzeitschrift “Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter” (10/2024) vor, dass er mit seiner Reform “angesichts grob fehlerhafter und sachwidriger Rechtsfindung die Schwelle zur Willkür” überschreite.

Winands, früher Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Schulministerium und Amtschef bei der Kulturbeauftragten der Bundesregierung, lebt in einer von Auflösungsplänen betroffenen Pfarrei im rheinischen Bornheim. Seit seinem Ruhestand ist der 68-Jährige Lehrbeauftragter für Kulturpolitik an der Universität Bonn.

Woelki hatte im vergangenen Jahr entschieden, 514 Pfarreien wegen der rückläufigen Zahl von Priestern und Finanzen zu weit unter 100 Großpfarreien zusammenzulegen. 67 Pastorale Einheiten, die aus mehreren Pfarreien bestehen, wurden bereits gebildet. Diese sollen bis Ende 2032 jeweils zu einer einzigen Pfarrei fusioniert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass es in einer Einheit zwei oder drei Zusammenschlüsse zu Pfarreien gibt, die dann aber rechtlich untereinander einen Kirchengemeindeverband bilden.

Laut Winands steht es nach dem Kirchenrecht einem Diözesanbischof zwar zu, Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder zu verändern. Doch aus weiteren kirchenrechtlichen Bestimmungen und vatikanischen Dokumenten ergäben sich Grenzen der bischöflichen Gestaltungsmacht. Dazu gehöre insbesondere eine 2020 veröffentlichte Instruktion der vatikanischen Behörde für den Klerus. Diese sei erlassen worden als Reaktion auf das von Rom gestoppte “Mega-Fusionsprojekt der Diözese Trier”, die aus rund 850 Pfarreien 35 “Pfarreien der Zukunft” machen wollte.

Danach sind Winands zufolge Überlegungen allgemeiner Art wie der bloße Mangel an Klerikern oder knapper werdende Haushaltsmittel keine angemessenen Gründe, um Pfarreien aufzuheben. Vielmehr sei ein solcher Schritt nur dann legitim, wenn die Gründe mit der betroffenen Pfarrei direkt zusammenhingen. Dies verlange eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung statt einer schematischen Prüfung. In Woelkis Fusionsmodell würden “am grünen Tisch” unterschiedslos alle Pfarreien dem Untergang preisgegeben, selbst wenn sie ein funktionierendes Gemeindeleben aufwiesen.

Den Gemeinden vor Ort werde gezielt der nach staatlichem Recht gewährte Status als “Körperschaft des öffentlichen Rechts” genommen. Die bisherigen gemeindlichen Kirchenvorstände würden aufgelöst und dadurch die bisherigen Pfarrvermögen der örtlichen Kontrolle entzogen. Die Gläubigen vor Ort mutierten zu “Antrags- und Bittstellern in überdimensionierten Großpfarreien”.