Jugendlicher wegen Mordes an Obdachlosem angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat den Jugendlichen, der im vergangenen November im Alter von 15 Jahren einen Obdachlosen in Darmstadt mit Schlägen und Tritten tödlich verletzt hatte, wegen Mordes angeklagt. Gegen seinen zur Tat 18-jährigen Bruder werde in derselben Sache Anklage wegen Raubes erhoben, sagte Oberstaatsanwalt Joachim Hauschild am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Hessische Rundfunk hatte zuerst darüber berichtet.

Die beiden Jungen hatten nachts auf dem zentralen Luisenplatz einen Obdachlosen zunächst beraubt. Danach soll der 15-Jährige den wehrlosen Mann vielmals geschlagen und getreten haben. Die Tat wurde von einer Videokamera aufgezeichnet, die neben Zeugenaussagen das wichtigste Beweismittel sei, sagte Hauschild. Ein Termin für die Verhandlung vor Gericht stehe noch nicht fest. Das Landgericht Darmstadt machte auf Anfrage dazu keine Angaben. Die Höchststrafe des Jugendstrafrechts beträgt zehn Jahre. Hinsichtlich des 18-Jährigen muss das Gericht entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.

Das Diakonische Werk Darmstadt-Dieburg hatte eine Spendenaktion für eine würdevolle Bestattung des Obdachlosen mit Grabstein gesammelt. Mehr als 500 Menschen gaben nach Angaben der Diakonie dafür Geld. Ansonsten bezahlt die Kommune für verstorbene Obdachlose eine Sozialbestattung, bei der das Grab anonym bleibt.